Empfehlungen

  • Zum Schutz der Biodiversität sollte das Förderwesen im Rahmen des Programmes Ländliche Entwicklung LE 07-13 vor allem bezüglich Grünlandbewirtschaftung (Offenhaltung der Kulturlandschaft) weiter ausgebaut sowie ggf. mit Schutzgebietsmanagementmaßnahmen verstärkt abgestimmt werden. (BMLFUW).
  • Um die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt minimieren zu können, sollten Richtlinien für eine nachhaltige Biomassenutzung zu energetischen Zwecken erarbeitet und angepasst werden, u.a. sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden. (BMLFUW, Landesregierungen):

    * Nutzungsintensitäten und regionale Naturschutzerfordernisse für die Landwirtschaft.

    * Standörtlich differenzierte Standards und Nachhaltigkeitskriterien für eine verstärkte Biomassenutzung in Wäldern.

    * Eine vorsorgend kritische Beurteilung den möglichen Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GV-Pflanzen) betreffend.
  • Da die Auswirkungen problematischer invasiver Arten auf nationaler Ebene alleine nicht regelbar sind, sollte an einem Handlungsrahmen zu Neobiota auf Europäischer Ebene mitgearbeitet werden. (Bundesregierung in Hinblick auf EU-Gesetzgebung).
  • Um Fortschritte in Richtung des 2010-Ziels und darüber hinaus überprüfen zu können, sollte die Umsetzung des Biodiversitäts-Monitoring-Konzeptes erfolgen. Dieses sieht eine Abstimmung mit anderen Monitoringvorhaben gemäß Flora-Fauna-Habitat-RL, Wasserrahmenrichtlinie, der Evaluierung des Programmes Ländliche Entwicklung, der Waldinventur und auch dem GVO-Monitoring vor und stellt damit eine effiziente Herangehensweise sicher. Um die Trends im Hinblick auf die Erreichung des 2010-Ziels und darüber hinaus sichtbar zu machen, sollten weitere digitale Daten zur Artverbreitung verfügbar gemacht werden. (BMLFUW, BMWF, Landesregierungen).
  • Zur besseren Darstellbarkeit einer bundesweiten Entwicklung sollte eine Vereinheitlichung der Datenerhebung bei der Durchführung von Biotopkartierungen erfolgen. (Landesregierungen, BMLFUW).
  • Zur Einhaltung der Schutzziele sollte eine koordinierte Strategie für Schutzgebiete in Österreich erstellt werden. Diese sollte u.a. österreichweite Standards für die Erstellung von Managementplänen, insbesondere für Natura 2000-Gebiete beinhalten. (Landesregierungen, BMLFUW).
  • Es sollten österreichweit standardisierte Naturverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. (Landesgesetzgeber).
  • Bei der Durchführung von SUP-Verfahren sollte die Naturverträglichkeitsprüfung integrativer Bestandteil sein. (Landesgesetzgeber).
  • Zum Erhalt der Arten- und Biotopvielfalt sollten nach erfolgter Prioritätensetzung gemäß der Roten Listen Arten- und Biotopschutzprogramme erarbeitet werden. (Landesregierungen).