Empfehlungen
In der Raumplanung überlappen sich eine Vielzahl von Lebensbereichen und Interessen. Daher greifen Maßnahmen in diesem Bereich grundsätzlich in ein dichtes Wirkungsgefüge ein. Empfehlungen zu einer nachhaltigeren Planung lassen sich angesichts dieser Komplexität am zweckmäßigsten durch Identifizierung und Vermeidung nicht nachhaltiger Entwicklungen ableiten (UMWELTBUNDESAMT 2005). So ergeben sich insbesondere folgende Empfehlungen:
Zur Senkung des dauerhaften Flächenverbrauches sollte
- die Baulandausweisung optimiert werden durch
* eine Mengensteuerung (Baulandkontingentierung) durch überörtliche Raumplanung, basierend auf regionalisierten (Bergtal vs. Ballungszentrum), quantifizierten Beiträgen zur Erreichung des 1/10-Reduktionszieles. Die Anwendbarkeit des Konzepts der handelbaren Flächenausweisungsrechte sollte überprüft werden. (Bund und Landesregierungen).
* die Evaluierung der Steuerungswirkung von förder- und abgabenrechtlichen Instrumenten und des Finanzausgleichs sowie die Ausrichtung auf das 1/10-Reduktionsziel (z.B. Wohnbau- und Städtebauförderung, Grundsteuer); ebenso die zweckgebundene Besteuerung der Wertsteigerung bei Umwidmungen zu Bauland; Koppelung der Wohnbauförderung an die Kompaktheit der Siedlungsstrukturen. (Bund, Bundesländer).
* eine Bedarfsprüfung für baugewidmete Reserveflächen und die Einbindung in die Durchführungsbestimmungen zu den Strategischen Umweltprüfungen (SUPs). (Bundesgesetzgeber, Landesregierungen). - ein Bodenbewertungssystem, das Multifunktionalität und nicht-monetäre Bodenwerte als Grundlage für den Flächenwidmungsplan der Gemeinden berücksichtigt, eingeführt werden. (Bund, Bundesländer).
- die Schaffung von Anreizen zur Wiedernutzung von Industrie- und Gewerbebrachflächen („brown fields“) als wichtige Flächenreserve erfolgen. (Bund, Bundesländer).
Zur Eindämmung von Verkehrszuwachs und Lebensraumverlust
- sollten bei Genehmigungsverfahren kumulative und induzierte Effekte berücksichtigt werden. (Bund).
- sollten Kostentransparenz und individuelle Kostenwahrheit bei der Vorschreibung von Erschließungskostenbeiträgen eingefordert werden. (Bund, Bundesländer).
- sollte das öffentliche Verkehrsnetz bei der Siedlungsplanung sowie bei der Pendlerförderung stärker berücksichtigt werden. (Bund, Kommunen).
- sollte das hochrangige Verkehrsnetz verpflichtend mit Querungshilfen gemäß den Standards der Wildschutzrichtlinie für Neuerrichtungen nachgerüstet werden. (BMVIT).
Zur Prävention bei natürlichen Extremereignissen
- sollte die Freihaltung von Gefahrenzonen bei der Flächenwidmung in den Raumordnungsgesetzen verpflichtend eingeführt und umgesetzt werden. (Bundesländer).
- sollten Maßnahmen überregional abgestimmt werden. (Bundesländer, Kommunen).
- sollten die öffentlichen Siedlungsförderungen sich am Ziel der Schadensprävention orientieren. (Bund, Bundesländer).
- sollten die einschlägigen Empfehlungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK 2005) verbindlich umgesetzt werden, insbesondere die
* Verrechtlichung des Gefahrenzonenplanes. Die Zusammenführung von überregionaler Planungs- und kommunaler Umsetzungskompetenz sollte an örtlich nicht involvierter Stelle erfolgen. (Bund, Bundesländer).
* Präzisierung der Schutzziele. Die rechtlichen Voraussetzungen für Ausweisung und Bewirtschaftung von Retentionsflächen und bindende Festlegung solcher Hochwasserabflussgebiete (z.B. entlang der Anschlagslinien 100-jähriger Hochwässer) sollten geschaffen sowie entsprechende Widmungsverbote und Nutzungsgebote verankert werden. (Bundesländer).
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