Situation und Trends
Abbildung 1: Entwicklung des täglichen Verbrauches für Bau- und Verkehrsflächen.
37% der österreichischen Landesfläche sind als Dauersiedlungsraum (v.a. Siedlungstätigkeit und Landwirtschaft) nutzbar (STAT.AT 2006), wobei Wald, Ödland und Gewässerflächen ausgenommen sind.
Davon werden 1.962 ha alleine für Verkehrszwecke beansprucht. Von 2005 bis 2006 wurden täglich durchschnittlich 11,5 ha Land dauerhaft für neue Verkehrs- und Bauflächen verbraucht, wobei die jährlichen Schwankungen groß sind (UMWELTBUNDESAMT 2006) (siehe Abbildung 1). Von diesen 11,5 ha werden rund 5 ha versiegelt. Auch regional variiert der Flächenverbrauch deutlich (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Entwicklung der Bau- und Verkehrsflächen 2001–2006 (nach Gemeinden).
Der Transport auf der Schiene nimmt deutlich weniger Fläche in Anspruch als der Straßentransport: Im Personenverkehr beträgt der spezifische Flächenverbrauch der Bahn weniger als ein Drittel, im Güterverkehr 1/15 des Straßentransports (BMLFUW 2002c). Dennoch wird fast ausschließlich das Straßennetz weiter ausgebaut (° Kapitel 14).
In vielen österreichischen Gemeinden werden trotz vorhandener Baulandreserven (RECHNUNGSHOF 2003) Neuwidmungen in raumplanerisch ungünstigen Lagen vorgenommen. Das verbraucht mehr Flächen und verursacht höhere Erschließungskosten, welche generell zu 63% von der öffentlichen Hand getragen werden (DOUBEK 2001).
Ein Konzept zur Einführung handelbarer Flächenausweisungsrechte wird dzt. in Deutschland diskutiert. Damit wird der Verzicht auf Flächenverbrauch für Gemeinden finanziell abgegolten (UMWELTBUNDESAMT BERLIN 2003).
Entmischung von Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandorten induziert Verkehr und beschneidet Lebensraum
Eine Reihe von sozio-ökonomischen Entwicklungen erzwingt Mobilität und niedrige Mobilitätskosten leisten solchen Entwicklungen Vorschub. So nahm 1991 bis 2001 die Pendlerzahl österreichweit um 25% zu; 2001 lag erstmals für die Mehrheit der Arbeitskräfte der Arbeitsplatz außerhalb ihrer Heimatgemeinde (letzte verfügbare Volkszählung; STAT.AT 2006). Neuansiedlungen entstehen an hochrangigen Verkehrsknotenpunkten und ziehen selbst wieder Verkehr an.
Die so genannten Speckgürtel (Siedlungsringe mit überwiegender Wohnfunktion an der Stadtperipherie) induzieren Arbeits- und Konsumverkehr. Auch der Trend zu Einkaufszentren "auf der grünen Wiese" verursacht Konsumverkehr (neben Bodenversiegelung durch Einkaufsflächen und Parkplätze).
Barrierewirkung hochrangiger Straßen für Wildtiere
Hochrangige Straßen sind für Wildtiere eine ohne Hilfen fast unüberwindbare Barriere. Der Ausbau des hochrangigen Straßennetzes in Ostösterreich beeinflusst vor allem die Wanderung insbesondere von Rotwild entlang des Alpen-Karpaten-Korridors. Grundsätzlich sind Querungsmöglichkeiten für das Wild bei der Planung zu berücksichtigen (Strategische Prüfung Verkehr (SP V G), Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)). Die grundlegend überarbeitete Wildschutzrichtlinie enthält verpflichtende Mindeststandards (VÖLK et al. 2001) für solche Querungshilfen. Danach sind 20 Nachrüstungen an bestehenden Strecken erforderlich (BMVIT 2006a). Das Wild benötigt aber Querungshilfen ohne Störungen (z.B. durch nahe Siedlungen). Eine entsprechende wildökologische Raumplanung ist nur in den Landesjagdgesetzen von Vorarlberg, Salzburg und Kärnten verankert.
Häufung extremer Witterungsereignisse
Als Folgen der Klimaveränderung werden u. a. die Häufung von Niederschlagsextremen und damit die Zunahme von Hochwasserintensität und -häufigkeit prognostiziert (WWF & BOKU 2006). Muren und Hangrutschungen durch Auftauen stabiler Permafrostbereiche in alpinen Lagen werden erwartet (BMLFUW 2006a).
Hochwasserschutz bieten sowohl die technische Verbauung von Wasserläufen - vor allem im unmittelbaren Siedlungsbereich - als auch die Bereitstellung natürlicher Rückhalteräume für die Wassermassen (passiver Schutz, vorrangig außerhalb von Siedlungsschwerpunkten). Die wesentlichen Vorsorgemöglichkeiten der Raumplanung liegen im Freihalten von Risikozonen, der angepassten Nutzung und der Absicherung von Hochwasserrückhalteräumen. Diese sind nicht in allen Raumordnungsgesetzen verankert (ÖIR 2004). Zum Schutz bestehender Siedlungen ist die harte Verbauung oft unvermeidbar, die jedoch das Risiko stromabwärts erhöht (° Kapitel 1).
Die bestehenden Gefahrenzonenpläne als Grundlage für eine Freihaltung der Gefahrenflächen von Siedlungstätigkeit sind teilweise veraltet, nicht flächendeckend und für die Flächenwidmung auf Gemeindeebene nicht bindend (ÖIR 2004). Erstmals gibt es eine bundesweite Darstellung von Hochwasserrisikoflächen (BMLFUW 2006b). Bislang gibt es nur im Salzburger Raumordnungsgesetz eine Widmungskategorie für Retentionsflächen. Für deren Freihaltung gibt es keinen Interessensausgleich zwischen den bereitstellenden und den flussabwärts gelegenen begünstigten Gemeinden.
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