Umweltpolitische Ziele
Dauerhaften Flächenverbrauch eindämmen
Gemäß dem Leitziel 13 der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002a) soll der Zuwachs des Flächenverbrauches bis 2010 auf 1/10 reduziert werden. Das entspricht einem täglichen Verbrauch durch Bau- und Verkehrsflächen von max. 2,5 ha, davon höchstens 1 ha durch Versiegelung.1) Die Eindämmung des Flächenverbrauches wird auch im Raumplanungsprotokoll zur Alpenkonvention, dem Österreichischen Raumentwicklungskonzept (ÖROK 2002) sowie der Bodenschutzstrategie der Europäischen Union (EK 2006) gefordert, ebenso wie im dzt. Entwurf einer Bodenrahmenrichtlinie (BRRL) der Europäischen Union.
1) Unter versiegelter Fläche werden alle Flächen subsumiert, deren oberste Bodenschicht durch undurchlässige Schichten (z.B. Beton, Asphalt) bedeckt ist (z.B. bebaute Flächen, Straßen, Parkplätze, …).
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Verkehrsinduzierende und lebensraumzerschneidende Strukturen vermeiden
Leitziel 14 der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie legt fest, dass Mobilitätszwänge – hervorgerufen durch die räumliche Trennung von Wohnen, Arbeit und Freizeit – durch kleinräumige, gemischte Raumstrukturen abgebaut werden sollen. Gemäß der Österreichischen Klimastrategie (BMLFUW 2002b) sollen neue Einkaufs- und Freizeitzentren „auf der grünen Wiese“ vermieden werden. Auch Siedlungen sollen sich an bestehenden Infrastrukturachsen und angrenzender Bebauung konzentrieren (Raumplanungsprotokoll zur Alpenkonvention). Der Nationale Umweltplan (NUP, BUNDESREGIERUNG 1995) sieht im Verkehrskapitel die Vermeidung weiterer Zerschneidung vor, z.B. durch die Bündelung von Verkehrswegen und die Schaffung von Querungsmöglichkeiten für Wildtiere.
Erhöhte Risiken durch natürliche Extremereignisse berücksichtigen
Die Raumordnungsgesetze der Länder haben den Grundsatz, natürliche Gefahren (z.B. Hochwasser Kapitel 1) möglichst abzuwenden (KANONIER & DAVID 2004). Der Bergwald, als Vegetationsform mit dem wirksamsten und wirtschaftlichsten Schutz gegen Naturgefahren, ist als natürlicher Lebensraum zu erhalten, erforderlichenfalls zu entwickeln und in seiner Stabilität zu verbessern (Bergwaldprotokoll zur Alpenkonvention; Kapitel 6). Auch die landwirtschaftliche Flächennutzung hat laut Landwirtschaftsgesetz (LWG) den Schutz vor Naturgefahren zu unterstützen.
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