Umweltpolitische Ziele

Mobilität nachhaltig gestalten

Ziel der europäischen Verkehrs- wie auch der Umweltpolitik ist es, Verkehrssysteme zu schaffen, die sowohl unter wirtschaftlichen als auch sozialen und ökologischen Gesichtspunkten auf Dauer tragbar sind (EK 2001).

 

Im Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2007 (BUNDESREGIERUNG 2007) wird als Zielvorstellung festgehalten, dass sich eine moderne Verkehrspolitik für Menschen sowohl am Verkehrsbedarf der Wirtschaft als auch an den sozialen Mobilitätsbedürfnissen der Menschen sowie den Zielen des Umweltschutzes und des Schutzes von Leben und Gesundheit orientieren muss. Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, eine weitere Verschiebung des Modal Split (Verkehrsmittelwahl) zu Lasten der umweltverträglichen Verkehrsträger aufzuhalten und die Attraktivierung von Schiene und Wasserstraße besonders zu forcieren. Einen wesentlichen Beitrag kann dazu die Herstellung von mehr Kostenwahrheit unter Einbeziehung der externen Effekte im Verkehr liefern.

In der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002a) werden der Verkehr sowie Maßnahmen zur Verringerung daraus resultierender negativer Umweltwirkungen in zwei Leitzielen thematisiert: Das Leitziel 14 zielt auf Mobilitätsmanagement und Änderungen in den „Mobilitätszwängen“ ab, welche durch die räumliche Funktionstrennung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit entstehen. Im Leitziel 15 liegt der Fokus auf Innovation, Technologie und Infrastruktur, mittels derer die umweltverträglichsten, ressourcenschonendsten, energieeffizientesten und sichersten Verkehrsarten forciert werden sollen.

 

Im Dezember 2006 wurde von der Europäischen Gemeinschaft das Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention ratifiziert. Die Gemeinschaft verpflichtet sich damit, den Verkehr in der ökologisch sensiblen Alpenregion nachhaltig zu gestalten und gleichzeitig ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Artikel 1 des Protokolls verpflichtet die Mitglieder der Alpenkonvention, die Verkehrsbelastungen und -risiken auf ein für Mensch, Tier, Pflanze und deren Lebensräume erträgliches Maß zu senken.

 

Sektorale Ziele für den Verkehrssektor ergeben sich indirekt aus bestehenden internationalen Regelungen zur Reduktion des Treibhausgas- und Schadstoffausstoßes sowie der Lärmbelastung.

Treibhausgasemissionen reduzieren

Um das Kyoto-Ziel (Kyoto-Protokoll) zu erreichen, hat sich Österreich verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß von 1990 bis 2008–2012 um 13% zu reduzieren. Für diese Reduktion legt die Österreichische Klimastrategie 2002 (BMLFUW 2002b) beim Verkehr eine Eindämmung des Jahresausstoßes auf 16,3 Mio. t CO2-Äquivalente (CO2e) im Jahr 2010 fest, in der Anpassung der Klimastrategie 2007 wird das sektorale Ziel für 2010 auf 18,9 Mio. t CO2e erhöht (Kapitel 4).

 

Die Biokraftstoffrichtlinie enthält Ziele für den Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehrssektor. Österreich hat diese Ziele in Form einer Substitutionsverpflichtung und einem ambitionierteren Zeitplan in der Kraftstoffverordnung verankert: Bis zum Jahr 2008 sind 5,75% fossiler Kraftstoffe durch Biokraftstoffe zu substituieren (Kapitel 12).

 

Die Europäische Kommission erstellte 1995 die Strategie zur Minderung der CO2- Emissionen von Pkw (EK 1995) mit dem Ziel, den durchschnittlichen Kohlendioxidausstoß aller neu zugelassenen Personenkraftwagen bis zum Jahr 2005 (spätestens 2010) auf 120 g/km zu senken. Im Zuge dieser Strategie verpflichteten sich die europäischen, koreanischen und japanischen Automobilherstellerverbände, bis zum Jahr 2008/2009 die CO2-Emissionen mit technischen Mitteln auf 140 g/km zu senken (UMWELTBUNDESAMT 2006a).

 

Im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung (BUNDESREGIERUNG 2007) wird eine Reihe von Zielen zur Reduktion speziell der Treibhausgasemissionen des Verkehrs angeführt. Hierzu zählen die Verdoppelung des Radverkehrsanteils auf 10% bis 2015, die Steigerung der alternativen Kraftstoffe im Verkehrssektor auf 10% bis 2010 sowie auf 20% bis 2020, die Erreichung von 5% der neu zugelassenen Pkw bis 2010 mit alternativen Antrieben, ein flächendeckendes Netz von E85 (85% Ethanol, 15% Benzin) sowie Methangas-Tankstellen bis 2010, die Schaffung einer Methan-Kraftstoffsorte mit mindestens 20% Biomethananteil bis 2010 sowie die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Biogaseinspeisung.

Schadstoffemissionen senken

Bezüglich des Schadstoffausstoßes kommt der Emissionshöchstmengenrichtlinie (NEC-RL) für bestimmte Luftschadstoffe besondere Bedeutung zu. Sie legt unter anderem für Stickoxidemissionen in Österreich ein Ziel von 103.000 t für 2010 fest (Kapitel 2).

 

Das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) setzt Grenzwerte für verkehrsrelevante Luftschadstoffe, von hoher Relevanz sind hierbei speziell die Schadstoffe NO2 sowie Partikel (Kapitel 2).

Lärmbelastung verringern

Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union sowie das Bundes-LärmG und die nationalen Umsetzungen der Länder zielen auf die Vermeidung gesundheitsschädlicher Belastungen durch Verkehrslärm ab (Kapitel 8).

 

In der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002a) wird die Eindämmung von Flächenverbrauch und -zerschneidung angestrebt (Kapitel 15).