Empfehlungen
- Zur weitestmöglichen Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Wald sollten die Treibhausgasemissionen entsprechend den österreichischen Klimaschutzverpflichtungen reduziert werden. (Bundesgesetzgeber, Landesgesetzgeber).
- Zur vorsorgenden Stabilisierung von Waldbeständen gegen die Folgen des Klimawandels sollten rechtzeitig differenzierte waldbauliche Anpassungsstrategien entwickelt und praxisbezogene Entscheidungsgrundlagen für die WaldbewirtschafterInnen bereitgestellt werden. Hierfür sollte durch ein spezifisches Forschungsprogramm (regionalisierte Klimaszenarien, Klimafolgenabschätzung, Bewirtschaftungskonzepte etc.) ein ausreichender Wissensstand geschaffen werden. (BMWF, BMLFUW).
- Zur Vorsorge gegen mögliche Klimawandelauswirkungen sollten sich forstliche Förderinstrumente am bereits vorhandenen Wissen orientieren und neue Erkenntnisse laufend berücksichtigen. (BMLFUW, Landesregierungen).
- Um eine Gefährdung der biologischen Vielfalt von Waldbeständen möglichst zu vermeiden, sollte ein nationaler Biomasseaktionsplan ökologische und standörtliche Nachhaltigkeitskriterien über 2020 hinaus berücksichtigen (z.B. über ökologisch und wirtschaftlich fundierte österreichweite Potenzialabschätzung, Entwicklung von Kriterien und Mindeststandards für eine naturverträgliche Biomasseentnahme, insbesondere von Ausschlusskriterien für die Vollbaumernte und besonders sensible Waldtypen). (BMLFUW).
- Zur Verbesserung des Schutzwaldzustandes bedarf es ausreichender Fördermittel für die Schutzwaldsanierung. Um deren wirkungsvollen und effizienten Einsatz zu gewährleisten, ist anhand transparenter Kriterien zur objektivierten Bewertung von Schutzwirksamkeit, Beeinträchtigungsursachen und Maßnahmenbedarf der Mitteleinsatz regelmäßig zu evaluieren. (BMLFUW, Landesregierungen).
- Zur Erreichung bzw. Erhaltung eines ausgewogenen Wald-Wild Verhältnisses sollte die Jagd verstärkt an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. (Landesregierungen).
- Zum Schutz der biologischen Vielfalt sollten effektivere Ziele und Maßnahmen in bestehenden und künftigen Waldschutzgebieten unter Einbezug aller relevanten Akteure festgelegt werden. Die Vorgaben sollten naturschutzrechtlich verankert und im Vertragsnaturschutz berücksichtigt werden. (BMLFUW, Landesregierungen).
- Zur Verringerung der Ozonbelastung der Waldvegetation sollten die Emissionshöchstmengen bei NOx ab 2010 eingehalten und darüber hinaus – ebenso wie die VOC-Emissionen – weiter gesenkt werden. (Kapitel 2). Die Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen sollte hinsichtlich der erfassten Schadstoffe, Grenzwerte und Wirkmechanismen aktualisiert werden. (BMLFUW, mitzubefassende Ministerien). (Kapitel 2, Kapitel 14).
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