Umweltpolitische Ziele

Multifunktionalität des Waldes gewährleisten

Die Erhaltung des Waldes und seiner multifunktionalen Wirkungen durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist das zentrale Ziel des österreichischen Forstgesetzes. Dieses erkennt die Lebensraumfunktion des Waldes für Menschen, Tiere und Pflanzen an und unterscheidet insbesondere die folgenden Waldwirkungen: Nutzwirkung (nachhaltige Produktion von Holz), Schutzwirkung (Naturgefahren, Waldboden), Wohlfahrtswirkung (Schutz von Klima, Wasser und Luft), Erholungswirkung.

 

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung soll die verschiedenen Waldwirkungen auf möglichst der gesamten Waldfläche gewährleisten (BMLFUW 2006a). Hierfür muss die Nutzung der Wälder so erfolgen, dass deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsvermögen und Vitalität nachhaltig erhalten werden (Forstgesetz; MCPFE 1993).

 

Im vom Lebensministerium initiierten, mit Stakeholdern erarbeiteten und 2005 verabschiedeten Österreichischen Waldprogramm (BMLFUW 2006a) wird das Leitbild einer nachhaltigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung durch Prinzipien, Ziele, Maßnahmen und Indikatoren konkretisiert.1) Mit dem laufend weiterzuentwickelnden Arbeitsprogramm (WALDDIALOG 2005) bildet es einen neuen Orientierungsrahmen für die österreichische Waldpolitik. Für diese und andere waldrelevante Politikfelder gelten insbesondere folgende Ziele:

  • Stabilisierung der Waldökosysteme im Hinblick auf drohende Klimaänderungen und in ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher. Verbesserung des Wissensstandes der waldbezogenen Klimafolgenforschung (Österreichisches Waldprogramm; Nationale Klimastrategie; BMLFUW 2002a, MCPFE 2003a).
  • Verstärkte Nutzung der Waldbiomasse für erneuerbare, regional erzeugte Energieträger und Holzprodukte (Österreichisches Waldprogramm; Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie; BMLFUW 2002b).
  • Erhalt und Verbesserung der Schutzwirkung der Wälder gegen Naturgefahren (MCPFE 1998; Forstgesetz; Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie). Für die rechtzeitige Verjüngung von Schutzwäldern ist Sorge zu tragen und waldgefährdende Wildschäden sind durch eine angepasste Jagdausübung zu vermeiden (Jagdgesetze der Bundesländer).
  • Erhalt und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des Waldes und Vermeidung weiterer Verluste bis 2010 (CBD 2002, 2006; ER 2001; EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT 2002; MCPFE 1998, 2003a; Österreichisches Waldprogramm; Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie; Kapitel 7). Einrichtung und Weiterentwicklung repräsentativer Waldschutzgebiete (MCPFE 2003a; Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL); EU-Forststrategie; ER 1999). Orientierung der Waldbewirtschaftung an der potenziellen natürlichen Vegetation (Biodiversitätsstrategie, BMUJF 1998).
  • Reduktion der Immissionen von Luftschadstoffen auf ein waldverträgliches Maß und Weiterentwicklung gesetzlicher Schutzbestimmungen (Österreichisches Waldprogramm).

1) Nähere Informationen zu Struktur, Ablauf, Hintergrund- und Ergebnisdokumenten sind unter http://www.walddialog.at verfügbar.