Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
Gewässerzustand und Zielerreichungsgrad 2015
Durch die Umsetzung der WRRL in Österreich werden wichtige Impulse für ziel- und einzugsgebietsorientiertes Handeln im Gewässerschutz gegeben.
Oberflächengewässer
Im Bereich der Hydrologie und Morphologie der Flüsse ist der Handlungsbedarf am größten, um das Ziel des guten Gewässerzustands in Österreich 2015 zu erreichen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Probleme zu nennen: Wanderungshindernisse, hydrologische Defizite (Restwasser, Schwall), morphologische Defizite.
Für eine umfassende Risikobewertung der Gefährdung der Flussökologie durch Schwallereignisse von Speicherkraftwerken fehlen noch Daten zu Ausmaß und Charakteristik sowie Auswirkungen des Schwallbetriebs, insbesondere für mittlere und kleine Anlagen.
Eine Abstimmung der Ziele der WRRL mit den Zielen der Energiewirtschaft und des Klimaschutzes sowie mit dem Ausbau der Wasserstraße Donau ist erforderlich. Um dem Klimaschutzziel eines Anstiegs einer CO2-neutralen Energieaufbringung zu entsprechen, soll der Anteil an erneuerbaren Energieträgern steigen. Die Stromproduktion aus Kleinwasserkraft (bis 1 MW) soll von rund 5,5% im Jahr 2005 auf einen Anteil von 9% im Jahr 2008 – gemessen am Gesamtstromverbrauch – ausgebaut werden (Richtlinie Erneuerbare Energien, Ökostromgesetz).
Beim Ausbau der Wasserkraft ist der Schutz ökologisch wertvoller Fließwasserstrecken zu berücksichtigen.
Ebenso ist in Natura 2000-Gebieten die Harmonisierung und Koordinierung der Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt gemäß Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie mit jenen der WRRL notwendig.
Eine derartige Maßnahmenabstimmung wurde in Gewässerbetreuungskonzepten und in Pilotprojekten (z.B. Interreg-Projekt an der March, www.march-thaya-auen.at) bereits erfolgreich umgesetzt.
Im Abwasserbereich dürfen die Umweltqualitätsnormen der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer nicht dazu führen, dass beispielsweise durch Ausnutzung von Verdünnungseffekten an großen Gewässern Schadstofffrachten aus der Einleitung von Abwässern zunehmen und dadurch das Vorsorge- und Verursacherprinzip umgangen wird.
Aufgrund der zahlreichen Streusiedlungen in Österreich sind dezentrale betriebssichere Lösungen (kleine (Pflanzen-)Kläranlagen) einem 100%igen Anschlussgrad der Bevölkerung an Kanalisation und zentrale Kläranlagen aus wirtschaftlichen Gründen vorzuziehen.
Zur Festlegung geeigneter Behandlungswege ist die Erfassung von Mengen und Qualitäten von Klärschlamm notwendig.
Grundwasser
Für die wegen erhöhter Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser ausgewiesenen Beobachtungs- und voraussichtlichen Maßnahmengebiete wurden erst sehr wenige Verordnungen gemäß § 33f WRG (Programme zur Verbesserung der Qualität von Grundwasser) von den zuständigen Landeshauptleuten erlassen. Darin müssen Aufzeichnungspflichten bzw. konkrete Maßnahmen angeordnet werden, die zur Verbesserung der Qualität des Grundwassers beitragen. Bei belasteten Einzelmessstellen ist eine bundesweit einheitliche Vorgangsweise zur Ursachenerhebung und Maßnahmenentwicklung notwendig. Die Maßnahmenkonzeption muss zwischen allen Beteiligten, vor allem zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, abgestimmt werden, um den guten Gewässerzustand zu erreichen. Im Rahmen des ÖPUL 2000 waren und im Rahmen des ÖPUL 2007–2013 (BMLFUW 2006f) (Kapitel 5) sind freiwillige Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Nitrat im Grundwasser vorgesehen.
Wasserentnahmen
Im Zuge der Ist-Bestandsaufnahme der Gewässer in Österreich wurden Datendefizite betreffend die Wasserentnahmen für Stromerzeugung, die öffentliche und private Wasserversorgung, die Landwirtschaft sowie für gewerbliche und industrielle Zwecke offensichtlich. Diese konnten zum Teil nur geschätzt werden. Außerdem existieren insbesondere bei älteren Wasserkraftanlagen Defizite hinsichtlich der Vorschreibungen für Mindestwasserabflüsse bzw. Restwassermengen.
Hochwasserschutz für Mensch und Eigentum
Die geplante Hochwasserrichtlinie der EU (HW-RL) hat eine Verringerung der durch Hochwasser verursachten Schäden zum Ziel. Bei der Umsetzung der HW-RL wird insbesondere auf die Abstimmung mit den flusseinzugsgebietsbezogenen Planungen und Maßnahmenprogrammen gemäß WRRL zu achten sein.
Im Rahmen eines integrierten Hochwasserschutzmanagements sind vor allem raumplanerische Maßnahmen zur Freihaltung bzw. für die standortgerechte Nutzung von Abfluss- und Retentionsräumen entlang von Fließgewässern notwendig. Die flächendeckende Ausweisung der für den Hochwasserabfluss wesentlichen Räume bzw. der gefährdeten Fläche (Gefahrenzonenpläne) ist fortzuführen (Kapitel 15).
Nachhaltigkeit
Die WRRL und die geplante HW-RL fordern einzugsgebietsbezogene Bewertungen und Bewirtschaftungspläne über die administrativen Grenzen hinweg und unter Einbeziehung ökonomischer Aspekte. Nachhaltige Entwicklung bedarf einer vermehrten interdisziplinären Zusammenarbeit von Wasserwirtschaft, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Energiewirtschaft, Hochwasserschutz und Raumplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Durch die Integration und den Abgleich verschiedener Zielsetzungen wird eine nachhaltige Entwicklung eingeleitetet.
Bis zum Vorliegen der Ergebnisse aus der Überwachung gemäß WRG werden folgende Indikatoren für nachhaltige Entwicklung gemäß der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002, 2004b, 2006g, h) für den Bereich Wasser herangezogen: „Grundwasserqualität nach Grundwasserschwellenwertverordnung und Wasserrahmenrichtlinie“ für die Parameter Nitrat und Atrazin, sowie „Fließgewässer und Seen: ökologischer und chemischer Zustand gemäß Wasserrahmenrichtlinie“. Für die Fließgewässer wird die biologische Gewässergüte und für die österreichischen Seen die Trophiebewertung angegeben, welche nur geringe bis sehr geringe Abweichungen vom trophischen Grundzustand zeigt.
Gesundheit
In Österreich erfolgt die Trinkwasserversorgung zu mehr als 99% aus Quell- und Porengrundwasser (UMWELTBUNDESAMT 2004b). Etwa eine Million Menschen in Österreich bezieht ihr Trinkwasser aus Hausbrunnen, die aus Porengrundwässern bzw. im alpinen Bereich aus Quellen gespeist werden. Proben aus Hausbrunnen vermehrt erhöhte Nitratkonzentrationen auf, wobei die Verunreinigungsursache meist in unmittelbarer Nähe des Standortes zu finden ist. Als problematisch ist auch die häufige Keimbelastung österreichischer Hausbrunnenwässer anzusehen, oft verursacht durch mangelnde Abwasserentsorgung im Einzugsbereich, z.B. durch undichte Senkgruben (UMWELTBUNDESAMT 2004b, Kapitel Schutzgut Mensch).
97% der Gewässer entsprechen den Vorgaben der Badegewässerrichtlinie, was deutlich über dem EU-Durchschnitt von 85,6% liegt (EK 2006). Insgesamt wurden 268 österreichische Badegewässer beurteilt (http://ec.europa.eu).
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