11 Altlasten
Im Umweltqualitätszielebericht ist vorgesehen, bis 2025 alle Altlasten zu identifizieren, um sie bis 2050 zu sanieren und in den Wirtschafts- und Naturkreislauf wiedereinzugliedern.
Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine umfassende Revision des nationalen Altlastenmanagements eingeleitet und das Leitbild Altlastenmanagement 2010 veröffentlicht. Es enthält sechs Leitsätze, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten eine Neuausrichtung der standort- und nutzungsbezogenen Beurteilung und Sanierung kontaminierter Standorte ermöglichen. Die Umsetzung wird die Fortschritte im Altlastenmanagement erheblich beschleunigen. Voraussetzung ist, dass das bestehende Rechtssystem angepasst und ein Altlastenverfahrensgesetz
entwickelt wird. Dieses ist so zu gestalten, dass es auch Rechtssicherheit für geringfügig kontaminierte Standorte bietet und so zur Wiedernutzung von Industrie- und Gewerbebrachen beiträgt.
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