Schnellstraße E 59 Jihlava - Kleinhaugsdorf
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Unterlagen für ein Vorhaben zur Errichtung einer Schnellstraße von Jihlava zur österreichischen Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf übermittelt. Österreich hat erklärt, am Verfahren teilzunehmen.
Projektwerberin ist die Arbeitsgemeinschaft für den Bau einer Schnellstraße von Jihlava nach Hatě (Sdružení pro výstavbu rychlostní silnice Hatě – Znojmo – Jihlava), Třebíč.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 244/1992 i.d.F. des Gesetzes Nr. 132/2000).
Eine Zusammenfassung dieses Vorhabens in deutscher Sprache sowie die gesamte Dokumentation zur Umweltverträglichkeit in tschechischer Sprache lagen von 12. März bis 11. April 2003 in der Marktgemeinde Haugsdorf und beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht (nur Zusammenfassung in deutscher Sprache) während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jedeR eine schriftliche Stellungnahme an die NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, senden. Diese wurden an die tschechische Behörde weitergeleitet.
Das Tschechische Umweltministerium hat sodann im UVP-Verfahren eine Kopie des Umweltverträglichkeitsgutachtens übergeben. Dieses schlägt die Abgabe eines negativen Standpunktes zum Vorhaben durch das tschechische Umweltministerium vor. Die für Österreich relevanten Teile des Gutachtens wurden im Original samt einer vom BMLFUW in Auftrag gegebenen Übersetzung in elektronischer Form veröffentlicht. In das gesamte Gutachten im Original konnte beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, oder elektronisch auf der UVP-Homepage des Tschechischen Umweltministeriums Einsicht genommen werden.
Am 19. Mai 2004 fand in Třebíč eine öffentliche Anhörung zum Inhalt des Gutachtens statt.
Das Tschechische Umweltministerium hat mit 26. Juli 2004 einen negativen Standpunkt zum Vorhaben abgegeben, mit dem es das Vorhaben ablehnt. Damit ist das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren abgeschlossen. Der negative Standpunkt wird im Original und in einer vom BMLFUW beauftragten deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Infobox
Downloads
Stellungnahmen
UVP-Gutachten
Gutachten (Arbeitsübersetzung Deutsch)
Anhörung 19. Mai 2004
Verfahrensabschluss
Deutsch
english





















