Schnellstraße I/38 Umfahrung Znojmo - Kleinhaugsdorf
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Unterlagen für ein Vorhaben zur Errichtung einer Straße von Znojmo (Umfahrung) zur österreichischen Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf übermittelt. Österreich hat erklärt, am Verfahren teilzunehmen.
Projektwerberin ist die Tschechische Straßenverwaltung (Ředitelství silnic a dálnic ČR), Prag.
In einem ersten Schritt lag das Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung zur öffentlichen Stellungnahme nun auch in Österreich öffentlich auf. Stellungnahmen österreichischer StaatsbürgerInnen zum Konzept konnten bis 10. Oktober 2003 an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung bzw. an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtet werden. Die Stellungnahmen wurden gesammelt und gemeinsam den tschechischen Behörden zugeleitet.
Am 7.1.2004 erließ das tschechische Umweltministerium den sogeannten "Abschluss des Feststellungsverfahrens", in welchem die Inhalte der zu erarbeitenden Umweltverträglichkeitserklärung festgelegt wurden. Eine Arbeitsübersetzung wurde am 28.1.2004 seitens des Umweltbundesamt veröffentlicht (siehe Infobox).
Mit Schreiben vom 30.7.2004 übermittelte das tschechische Umweltministerium die Umweltverträglichkeitserklärung ("Dokumentation der Umweltauswirkungen") für das Vorhaben "Schnellstraße I/38 Umfahrung Znojmo". Das BMLFUW hat eine deutsche Übersetzung der für Österreich relevanten Teile anfertigen lassen (siehe Infobox, UVP-Dokumentation).
Dabei ist von der örtlich betroffenen UVP-Behörde, in diesem Fall von der Landesregierung Niederösterreichs gem. § 9 UVP-G 2000 vorzugehen, wobei sich die Dauer der Auflagefrist nach den Bestimmungen jenes Staates richtet, in dem das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll (in diesem Fall der Tschechischen Republik). Ziel dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, dass die Öffentlichkeit der betroffenen Partei (Österreich) dieselben Rechte zur Beteiligung erhält wie die Öffentlichkeit der Ursprungspartei (Tschechien) und die betroffenen Behörden die Möglichkeit erhalten, sich zu äußern.
Die Unterlagen waren daher von der NÖ Landesregierung gem. Art. 9 UVP-G 2000 i.V.m. § 8 Abs. 3 des auf dieses Vorhaben anzuwendenden tschechischen UVP-G, Nr. 100/2001 Slg., 30 Tage lang bei der Landesregierung und bei der Gemeinde des Grenzübergangspunktes (= innerstaatlicher Anknüpfungspunkt als "Standortgemeinde") zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Die öffentliche Auflage begann am 24.9.2004 und endete am 25.10.2004.
Stellungnahmen waren innerhalb der Auflagefrist an das Amt der NÖ Landesregierung zu richten. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Amt der NÖ Landesregierung ersucht, die Stellungnahmen im Original an das BMLFUW weiterzuleiten, das eine Stellungnahme der Republik Österreich ausarbeiten und die gesamten Stellungnahmen im Original an die Tschechische Republik weiter leiten wird.
Zum weiteren Verfahren ist festzuhalten, dass nach Übergabe der österr. Stellungnahme (siehe Infobox) und der Stellungnahmen der Öffentlichkeit diese von der zuständigen UVP-Behörde (Tschechisches Umweltministerium) im UVP-Verfahren zu berücksichtigen sein werden.
Mit Schreiben vom 7. Juli 2005, eingelangt am 11.7.2005, übermittelte das tschechische Umweltministerium die Einladung zur öffentlichen Erörterung für die geplante Straßenverbindung von Znojmo zur österreichischen Grenze bei Kleinhaugsdorf.
Die öffentliche Erörterung fand am 25.7.2005 ab 15 Uhr im Gebäude des Amtes für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten, Gebietsdienststelle Brno, Abteilung Außenstelle Znojmo, großer Saal, Adresse: Náměstí Armády 8, 669 02 Znojmo, statt. Das Protokoll zur Anhörung ist via Infobox (Gutachten und Anhörung) abrufbar.
Der Homepage des Tschechischen Umweltministeriums wurde das Gutachten zur Umweltverträglichkeitserklärung entnommen. Das Amt der NÖ Landesregierung hat hiervon eine Arbeitsübersetzung in Auszügen angefertigt.
Die entsprechende Kundmachung des Landes Niederösterreich und das Zuleistungsschreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind der Infobox zu entnehmen.
Das Tschechische Umweltministerium erließ am 19.10.2005 einen so genannten "Standpunkt", in dem das Vorhaben abschließend bewertet wird. Die Übersetzung des Standpunktes wurde ab 16.11.2005 für die österreichische Öffentlichkeit zur Auflage gebracht.
Dieser Standpunkt ist von den Genehmigungsbehören in sektoralen Genehmigungsverfahren (dies ist insbesondere das Straßenbauamt nach dem tschechischen Baugesetz, die Naturschutzbehörde und die Wasserrechtsbehörde) zu berücksichtigen. Österreich sind diese Entscheidungen zur Kenntnis zu bringen.
Infobox
Downloads
UVE Konzept (tschech.)
Stellungnahmen
Feststellungsverfahren
UVP Dokumentation
Mitteilung (Cz Umweltmin.)
UVP-Dokumentation (tschech.)
Stellungnahme
Deutsch
english





















