UVP-Verfahren KKW Temelín 3&4
Die Tschechische Republik hat gemäß Art. 7 der EU-UVP-Richtlinie bzw. Art. 3 der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung das Vorhaben der Errichtung einer neuer Kernkraftanlage am Standort Temelín (KKW Temelín 3&4) an Österreich notifiziert.
Antragstellerin ist die Firma ČEZ, a. s., Duhová 2/1444 140 53 Praha 4
Verfahrensführende Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Österreich hat erklärt am Verfahren teilzunehmen.
Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen Kernkraftanlage mit einer Leistung von bis zu 3400 MWe einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Bauobjekte und technologischen Anlagen zur Energieerzeugung und Energieableitung sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Kernkraftanlage.
Öffentliche Diskussion KKW Temelin 3 & 4
Am 30. Mai 2012 führt das tschechische Umweltministerium zum UVP-pflichtigen Vorhaben "Errichtung eines zusätzlichen neuen Kernkraftwerks („Block 3 und 4“) mit einer Leistung von bis zu 3400 MW am Gelände des bereits bestehenden Kernkraftwerkes Temelín" eine öffentliche Diskussion in Wien durch.
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