UVP Endlager Standort Mochovce
Mit Schreiben vom 24.5.2011, eingelangt am 30.5.2011, übermittelte das Umweltministerium der Slowakischen Republik gem. Art. 2 des Österreichisch-Slowakischen Abkommens über die Umsetzung der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 1/2005, die Unterlagen für das Vorhaben einer „Erweiterung der Endlagerung der radioaktiven Abfälle in Mochovce für die LILW-Lagerung und Errichtung der VLLW-Lagerung".
Projektwerberin ist die Gesellschaft „Jadrová a vyrad’ovacia spolo?nost’, a.s. (JAVYS), Tomášikova 22, 821 02 Bratislava“.
Verfahrensführende Behörde ist das slowakische Umweltministerium.
Da das Vorhaben gem. Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Z 2 der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997, dem Verfahren nach dieser Konvention unterliegt und Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärt, wird in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchgeführt.
Im ersten Verfahrensteil gelangten die Unterlagen für den Verfahrensteil "Scoping" zur öffentlichen Auflage.
Das slowakische Umweltministerium beendete den Verfahrensteil "Scoping" mit einem seinem Spruch vom 22.8.2011.
Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind nachfolgend zum Download angeführt.
Bezüglich der Abfalllagerung ist im Bezug auf die Erweiterung mit folgenden Änderungen zu rechnen:
- Erweiterung der Kapazität der am Standort bereits vorhandenen Anlage zur Lagerung schwach- und mittelaktiver radioaktiver Abfälle.
- Getrennte VLLW-Lagerung (VLLW = sehr schwachaktive radioaktive Abfälle) am Gelände der Anlage in neuen, getrennten VLLW Lagerungsstrukturen oder im Rahmen der Lagerungsboxen für radioaktive Abfälle mittels vereinfachter Verfahrenstechnik (ohne FBC = Faserbetoncontainer).
Spruch zum Scopingteil MZP Slowakei
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