Durchführung der Strategischen Umweltprüfung

Vor Durchführung einer SUP kann eine Erheblichkeitsprüfung (Screening) erforderlich sein. Damit soll festgestellt werden, ob durch die Umsetzung des betreffenden Plans oder Programms mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine Umweltprüfung durchzuführen ist.

Prozess-Elemente der SUP

Die SUP-Richtlinie enthält Vorgaben für die Durchführung einer Umweltprüfung als auch für die Inhalte. Zu prüfen sind erhebliche Umweltauswirkungen, indem unterschiedliche Plan-Alternativen identifiziert und miteinander verglichen werden. Nach Annahme des Plans oder Programms (PP) sind mit entsprechenden Maßnahmen die tatsächlichen Umweltauswirkungen zu überwachen (Monitoring).

 

Weiters fordert die Richtlinie eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Informationsweitergabe und Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Ergebnisse der einzelnen Schritte im Rahmen der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung sind nachvollziehbar zu dokumentieren, z.B. in Form einer Umwelterklärung (UE).

 

Der Ablauf einer Umwelterklärung lässt sich in vier Teilbereiche gliedern:

1. Schritte zur Umwelterklärung

Scoping – Festlegung des Untersuchungsrahmens

Unter Definition der relevanten Zielsetzungen (welche Ziele verfolgt der Plan oder das Programm; welche Umweltschutzziele sind zu berücksichtigen) soll folgender Rahmen für die weitere Vorgangsweise festgelegt werden:

  • Festlegung der zu betrachtenden Aspekte (inkl. welche Prüftiefe, wo liegen Systemgrenzen)
  • Festlegung des Untersuchungsraumes
  • Festlegung des Prognosehorizonts
  • Festlegung einer Untersuchungsmethodik
  • Angaben zu Informations- und Datenbedarf sowie –verfügbarkeit

 

Beschreibung von Status quo und Trendfortschreibung

Darzustellen sind die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Plans oder Programms. Diese so genannte „Nullvariante“ setzt den Bezugsrahmen für die Beurteilung der betrachteten Alternativen bei Durchführung der PP.

 

Entwicklung von Alternativen zur Zielerreichung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sind vernünftige Alternativen zu entwickeln. Diese sind hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen zu bewerten. Der Vergleich der Umweltauswirkungen der Alternativen stellt ein zentrales Element von Umweltprüfungen dar. Er bildet die Basis zur Entscheidungsfindung für die abschließende Variante.

 

Festlegung von Maßnahmen

Festzulegen sind Maßnahmen, die die prognostizierten erheblichen Umweltauswirkungen verhindern, verringern oder so weit wie möglich ausgleichen können. Die Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit abzuschätzen und in die Bewertung der Umweltauswirkungen mit einzubeziehen. In diesem Sinn werden vernünftige Maßnahmen bereits bei der Entwicklung von Alternativen mitzudenken sein.

 

Festlegungen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sowie der Erfolgskontrolle

Zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung des PPs ist eine Beschreibung geeigneter Monitoringmaßnahmen in den Umweltbericht aufzunehmen. Dazu ist festzulegen:

  • der Gegenstand der Überwachung (in der Regel jene Aspekte, welche im SUP Prozess als relevant eingestuft wurden);
  • das Zeitintervall der Überwachung und die Durchführenden.

 

Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternative, Beschreibung der Methodik

Im Umweltbericht ist kurz und nachvollziehbar zu begründen, weshalb letztlich der ausgewählten Alternative gegenüber den anderen betrachteten Alternativen der Vorzug gegeben wurde.

 

Auch sind die Vorgangsweise bei Durchführung der Strategischen Umweltprüfung, die angewandte Methodik sowie allenfalls aufgetretene Schwierigkeiten zu dokumentieren.

2. Berücksichtigung der Ergebnisse der SUP und Entscheidungsfindung

Die SUP-Richtlinie schreibt vor, dass vor der Annahme des Plans oder Programms bzw. vor dessen Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren die Ergebnisse des Umweltberichts sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt werden müssen. Dies bedeutet eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Umwelterwägungen sowie Beiträgen aus dem Beteiligungsprozess zur Entscheidungsfindung.

3. Bekanntgabe und Begründung der Entscheidung

Zur Bekanntgabe der Entscheidung sind folgende Informationen den Umweltbehörden sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen:

  • der angenommene Plan bzw. das angenommene Programm;
  • eine zusammenfassende Erklärung, wie die Umwelterwägungen sowie Beiträge aus dem Beteiligungsprozess berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die abschließende Variante gewählt wurde;
  • die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen.

4. Monitoring – Überwachung der Umweltauswirkungen

In einem geeigneten Zeitintervall ist zu überprüfen, ob die getroffenen Annahmen mit den tatsächlich eintretenden Umweltauswirkungen übereinstimmen. Hierbei ist auch zu überwachen, ob die eingesetzten Maßnahmen wirksam sind. Dadurch können unter anderem auch frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen ermittelt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden (Erfolgskontrolle).