SUP Entwicklung
In Europa wurde Umweltfolgenabschätzung im Rahmen der Richtlinie 85/337/EEC (bekannt als die UVP-Richtlinie) ausschließlich projektbezogen durchgeführt. Diese Vorgangsweise erwies sich als unzulänglich weil viele potenziell die Umwelt schädigenden Entscheidungen bereits auf einer übergeordneten strategischen Ebene getroffen werden.
Das Fundament für die Einführung der Strategischen Umweltprüfung wurde daraufhin 1991 mit der Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (ESPOO-Konvention) gelegt. Das Konzept basierte auf Überlegungen aus der Regionalentwicklung/Flächenplanung, die 1981 vom U.S. Housing and Urban Development Department mit dem area-wide impact assessment guidebook publiziert wurden.
In der Europäischen Union wurde mit der SUP-Richtlinie (2001/42/EC) ein allgemeiner Rahmen dafür geschaffen, schon auf Ebene der Pläne und Programme "strategisch vorausschauend" Umweltauswirkungen zu prüfen. Die Richtlinie sollte von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor dem 21. Juli 2004 national umgesetzt werden.
Die meisten EU-Länder begannen damit die SUP Richtlinie im Bereich der Raumordnung umzusetzen. Während einige Mitgliedsstaaten die Richtlinie erst mit Verspätung national umgesetzt haben, passten die neuen Mitgliedstaaten der EU sehr rasch ihre nationale Gesetzgebung an die Anforderungen der Richtlinie an.
Die Umsetzung der Richtlinie ist europaweit mit Anfang 2007 weitgehend abgeschlossen. Mit einjähriger Verspätung überprüft die EU-Kommission 2007 die Anwendung und Wirksamkeit der SUP-Richtlinie.
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