Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der SUP-Richtlinie in österreichisches Recht ergeben sich durch die bestehende Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern für Planung und Umwelt. Die Umsetzung erfolgt sowohl durch den Bund als auch durch die Länder, vorwiegend durch die Integration der SUP-Anforderungen in die bestehenden Materiengesetze, zum Teil aber auch durch eigene Gesetze. Es gibt jedoch kein SUP-Stammgesetz auf Bundesebene.

Betroffene Sektoren

Bund Länder
Abfall Abfall
Lärm Lärm
Wasser Wasser
Verkehr Verkehr
Luft Raumordnung
Naturschutz
  Jagd/Fischerei/LW
EU-Förderungen: Strukturfonds, Programm zur ländlichen Entwicklung