Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der SUP-Richtlinie in österreichisches Recht ergeben sich durch die bestehende Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern für Planung und Umwelt. Die Umsetzung erfolgt sowohl durch den Bund als auch durch die Länder, vorwiegend durch die Integration der SUP-Anforderungen in die bestehenden Materiengesetze, zum Teil aber auch durch eigene Gesetze. Es gibt jedoch kein SUP-Stammgesetz auf Bundesebene.
Betroffene Sektoren
| Bund | Länder |
| Abfall | Abfall |
| Lärm | Lärm |
| Wasser | Wasser |
| Verkehr | Verkehr |
| Luft | Raumordnung |
| Naturschutz | |
| Jagd/Fischerei/LW | |
| EU-Förderungen: Strukturfonds, Programm zur ländlichen Entwicklung | |
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