Umsetzung - Landesebene
Wien:
Änderung der Wiener Bauordnung (LGBl. Nr. 10/2006)
Das Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, dient der Umsetzung der SUP Richtlinie sowie der Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Sie tritt am 14. August 2006 in Kraft.
Wiener Umgebungsschutzlärmgesetz (LGBl. Nr. 19/2006)
Das Gesetz über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm trat mit 4. März in Kraft. Es sieht vor, dass die zur Immissionsbekämpfung zu erstellenden Aktionspläne unter bestimmten Bedingungen einer Umweltprüfung zu unterziehen sind.
Änderung des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes (LGBl. Nr. 17/2006)
Mit der Änderung des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes ist nun im Rahmen der Ausarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Änderung des Wiener Nationalparkgesetzes (LGBl. Nr. 18/2006)
Mit der Änderung des Wiener Nationalparkgesetzes ist künftig für den fischereilichen Managementplan des Wiener Nationalparks Donau-Auen eine SUP durchzuführen. Wenn die Erhaltungsziele von Europaschutzgebieten oder Vogelschutzgebieten erheblich beeinträchtigt werden könnten, sind auch der Naturraum- und Managementplan, der jagdliche Managementplan und die Nationalparkverordnungen zur Festlegung der Grenzen und der Zonierung des Nationalparks einer SUP zu unterziehen.
Niederösterreich:
Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 - Novelle Dezember 2004 (LGBl. Nr. 26/2005)
Der Landtag von Niederösterreich hat am 9.12.2004 die Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes zur Umsetzung der SUP Richtlinie beschlossen.
Oberösterreich:
Oberösterreichische Raumordnungsgesetznovelle 2005 (LGBl. Nr. 115/2005)
Die Novelle des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes dient der Umsetzung der Seveso II – Richtlinie, der SUP Richtlinie sowie der raumordnungsrelevanten Teile der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie. Die Novelle trat mit 31.10.2005 in Kraft.
Oberösterreichische Umweltschutzgesetz-Novelle 2006 (LGBl. Nr. 44/2006)
Die Änderungen und Anpassungen des Gesetzes im Rahmen der Novelle 2006 umfassen die Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie, die Umgebungslärmrichtlinie, die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie sowie die SevesoII-Änderungsrichtlinie. Im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie waren die wesentlichen Eckpunkte und Instrumente in landesrechtliche Vorschriften umsetzen. Hier unterliegen nun die Aktionspläne einer SUP-Pflicht.
Oberösterreichische Straßengesetz-Novelle 2006 (Begutachtungsentwurf)
Hiermit erfolgt die Umsetzung der straßenrechtlich relevanten Teile der SUP-Richtlinie sowie der Umgebungslärmrichtlinie. Planungen für Landesstraßen sind demnach nur dann einer Umweltprüfung zu unterziehen, wenn sie voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die Feststellung erfolgt in Form einer Umwelterheblichkeitsprüfung. Diese soll anhand einer im Anhang 2 der SUP-Richtlinie bzw. den dort festgelegten Kriterien orientierten Prüfliste durchgeführt werden.
Salzburg:
Novelle des Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 2005 (LGBl. Nr. 19/2005)
Am 14.12.2005 wurde die Novelle des Salzburger Abfallwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wurde die SUP-Richtlinie im Abfallwirtschaftsbereich in Salzburger Landesrecht umgesetzt. Das Gesetz trat am 1.3.2006 in Kraft.
Salzburger Raumordnungsgesetz - Novelle 2004 (LGBl. Nr. 44/1998 i.d.F. Nr. 65/2004)
Am 3.12.2003 wurde im Salzburger Landtag eine Novelle zum Raumordnungsgesetz 1998 beraten, in der unter anderem die SUP Richtlinie und die FFH Richtlinie umgesetzt wird. Die Novelle ist am 1.5.2004 in Kraft getreten.
Eine Umweltprüfverordnung zur Durchführung der Umwelterheblichkeitsprüfung ist derzeit in Ausarbeitung.
Steiermark:
Steiermärkisches Raumordnungsgesetz - Novelle 2005 (LGBl. Nr. 13/2005)
Am 16.11.2004 wurde im Steiermärkischen Landtag der Beschluss zur Novelle des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 gefasst. Damit wird die SUP Richtlinie im Bereich Raumordnung in das Landesrecht der Steiermark umgesetzt. Es gab kein Begutachtungsverfahren. Die Novelle trat mit 24.3.2005 in Kraft.
Tirol:
Tiroler Umweltprüfungsgesetz 2005 (LGBl. Nr. 34/2005)
Der Tiroler Landtag hat am 9.3.2005 ein Gesetz über die Umweltprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung bestimmter Pläne und Programme in Tirol (Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP) erlassen.
Tiroler Raumordnungsgesetz - Novelle 2005 (LGBl. Nr. 35/2005)
Am 9.3.2005 hat der Tiroler Landtag die Novelle zum Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 und zur Tiroler Bauordnung 2001 beschlossen zur Umsetzung der SUP-Richtlinie in das Tiroler Raumordnungsrecht. Die Novelle ist am 1.7.2005 in Kraft getreten.
Kärnten:
Kärntner Umweltplanungsgesetz 2004 (LGBl. Nr. 52/2004)
Am 30.9.2004 wurde das Kärntner Umweltplanungsgesetz beschlossen, das als Rahmengesetz die SUP Richtlinie in Kärntner Landesrecht umsetzt. Kärnten hat damit ein einheitliches Gesetz für die SUP geschaffen. Für Planungsentwürfe, die nach dem 20.7.2004 erstellt werden, treten die Bestimmungen rückwirkend in Kraft.
Vorarlberg:
Änderung des Raumplanungsgesetzes – Novelle 2005 (LGBl. Nr. 33/2005; LGBl. Nr. 38/2005)
Am 8.6.2005 hat der Vorarlberger Landtag die Novelle des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes - RPG-Novelle beschlossen. Sie dient vor allem der Umsetzung der SUP Richtlinie sowie den entsprechenden Bestimmungen der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie.
Die Novelle ist am 19.8.2005 in Kraft getreten. Zusätzlich wurde eine Ausnahme-Verordnung gemäß § 10a Abs. 6 über Pläne erlassen, die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sind.
Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG, LGBl. Nr. 1/2006)
Das neue Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG) wurde am 24. Jänner 2006 im LGBl. Nr. 1/2006 kundgemacht und tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.
Vorarlberger Straßengesetz - Novelle 2006 (LGBl. Nr. 22/2006)
Am 12.5.2006 trat die Änderung des Vorarlberger Straßengesetzes in Kraft. Es sieht in § 50e eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Aktionspläne zur Regelung der Lärmprobleme und von Lärmauswirkungen vor. Damit wurde die SUP-Richtlinie im Bereich Lärmschutz in Vorarlberger Landesrecht umgesetzt.
Burgenland:
Burgenländisches Raumplanungsgesetz - Novelle 2006 (LGBl. Nr. 36/2006)
Am 7.9.2006 trat die Novelle zum Burgenländischen Raumplanungsgesetz in Kraft. Damit hat das Burgenland die SUP-Richtlinie für die Raumordnung in sein Landesrecht umgesetzt.
Infobox
Gesetze
Geltendes Recht
Vorarlberger Ausnahmeverordnung
Wiener Umgebungslärmschutzgesetz
Deutsch
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