Zielsetzungen und Aufgaben
Ziel der UVP ist es
- Umweltschäden nach dem Vorsorgeprinzip von vornherein zu vermeiden,
- die Umweltauswirkungen ganzheitlich und nicht nur sektoral zu betrachten,
- eine bessere Vorbereitung der Projekte und der Genehmigungsverfahren zu erreichen,
- die Umweltbelange mit dem gleichen Stellenwert wie die anderen Belange in die Abwägung und Entscheidung einzubringen und
- die Genehmigungsverfahren von Vorhaben öffentlicher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.
Die Aufgabe der UVP ist es, unter Beteiligung der BürgerInnen auf fachlicher Grundlage
- die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Schutzgüter), die Wechselwirkungen und Wechselbeziehungen mehrerer Auswirkungen untereinander sowie Kumulationen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten,
- Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der Umweltauswirkungen zu prüfen,
- die Vor- und Nachteile der geprüften Alternativen und des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) in Hinblick auf deren Umweltrelevanz darzulegen und
- bei Vorhaben, für die die gesetzliche Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private Rechte vorgesehen ist (insbesondere Trassenvorhaben) , die Vor- und Nachteile der geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen.
Die Umweltbelange werden in der UVP über den Begriff der Schutzgüter präzisiert. Dazu zählen gem. UVP-G 2000
- Menschen,
- Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume
- Boden,
- Wasser,
- Luft und Klima,
- Landschaft und
- Sach- und Kulturgüter,
einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen.
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