Zielsetzungen und Aufgaben

Ziel der UVP ist es

  • Umweltschäden nach dem Vorsorgeprinzip von vornherein zu vermeiden,
  • die Umweltauswirkungen ganzheitlich und nicht nur sektoral zu betrachten,
  • eine bessere Vorbereitung der Projekte und der Genehmigungsverfahren zu erreichen,
  • die Umweltbelange mit dem gleichen Stellenwert wie die anderen Belange in die Abwägung und Entscheidung einzubringen und
  • die Genehmigungsverfahren von Vorhaben öffentlicher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.

 

Die Aufgabe der UVP ist es, unter Beteiligung der BürgerInnen auf fachlicher Grundlage

  1. die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Schutzgüter), die Wechselwirkungen und Wechselbeziehungen mehrerer Auswirkungen untereinander sowie Kumulationen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten,  
  2. Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der Umweltauswirkungen zu prüfen,
  3. die Vor- und Nachteile der geprüften Alternativen und des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) in Hinblick auf deren Umweltrelevanz darzulegen und
  4. bei Vorhaben, für die die gesetzliche Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private Rechte vorgesehen ist (insbesondere Trassenvorhaben) , die Vor- und Nachteile der geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen.

 

Die Umweltbelange werden in der UVP über den Begriff der Schutzgüter präzisiert. Dazu zählen gem. UVP-G 2000 

  • Menschen,
  • Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume
  • Boden,
  • Wasser,
  • Luft und Klima,
  • Landschaft  und
  • Sach- und Kulturgüter,

einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen.