Grundwasseralter

Verweilzeiten von Grundwasser

April 2009: In einem Pilotprojekt – im Auftrag des Lebensministerium durchgeführt - gibt das Umweltbundesamt einen statistisch flächenhaften Überblick über die mittlere Verweilzeit des Grundwassers in ausgewählten Grundwasserkörpern. Die Ergebnisse an diversen Messstellen zeigen, dass die mittlere Verweilzeit des Grundwassers meist mehr als 10 bis 15 Jahre beträgt.

© Umweltbundesamt

Bis zum Jahr 2015 muss gemäß den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie sowohl ein quantitativer als auch qualitativer guter Zustand für das Grundwasser erreicht werden. Die mittlere Verweilzeit (MVZ) des Grundwassers kann als Indikator dafür herangezogen werden, ab wann Maßnahmen gegen Grundwasserbelastungen wirksam sein können.

Ziel des Pilotprojektes  ist es, einen statistisch flächenhaften Überblick über die mittlere Verweilzeit im obersten genutzten Grundwasserstockwerk zu geben. Dafür wurden Grundwasserproben an Messstellen im Marchfeld, auf der Parndorfer Platte, auf der Traun Enns Platte und an vier Quellen in der Steiermark gezogen: Bis zu vier verschiedene – aber einander ergänzende - Methoden wurden angewendet, um die mittlere Verweilzeit zu bestimmen: die Sauerstoff-18-Methode und Tritium-Modellalter als Routinemessung, Tritium/Helium-3 und chlorierter Fluor-Kohlenwasserstoff als Sondermethoden. Die Arbeiten wurden in Kooperation mit der International Atomic Energy Agency (IAEA), der Universität Wien und den Ämtern der Landesregierungen durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen, dass an diesen Messstellen die mittlere Verweilzeit des Grundwassers überwiegend länger als 10 bis 15 Jahre ist.

Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft. Sie legt Umweltziele für alle europäischen Oberflächengewässer und das Grundwasser fest. Diese haben nicht nur den Schutz der Gewässer selbst zum Ziel, sondern auch die Vermeidung einer Verschlechterung sowie den Schutz und die Verbesserung des Zustands des Wasserhaushaushalts der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete.

Bis zum Jahr 2015 müssen die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht sein: 

  • guter ökologischer und chemischer Zustand für die natürlichen Oberflächengewässer,
  • ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand für künstliche und natürliche, aber erheblich veränderte Gewässer und
  • ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand des Grundwassers.