EU Hochwasserrichtlinie
Am 25.4.2007 hat das Europäische Parlament die Richtlinie 2007/60/EC zur Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser angenommen. Ziel der Richtlinie ist es, Hochwasser und dessen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.
In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die am stärksten gefährdeten Einzugsgebiete und zugehörigen Küstengebiete zu ermitteln und für diese Gebiete Hochwasserrisikokarten und Pläne für das Hochwasserrisikomanagement zu erstellen.
Die Richtlinie sieht einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
- Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
- Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht: Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten bis Ende 2013
- Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015
Für internationale Einzugsgebiete müssen diese 3 Schritte zwischen den betreffenden Mitgliedsstaaten koordiniert werden. Bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist eine Einbeziehung bzw. Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit zu gewährleisten, ebenso sind die Risikobewertungen und Karten öffentlich zugänglich zu machen. In einem 6 Jahres Zyklus sind die oben genannten 3 Schritte (in Anlehnung bzw. Abstimmung mit dem Zyklus der Wasserrahmenrichtlinie) zu wiederholen.
Umsetzung in Österreich
Die Hochwasserrichtlinie (HWRL) wurde 2011 mit der WRG Novelle 2011, BGBl. I Nr. 14/2011 in nationales Recht übergeführt und ist innerhalb der o.g. Fristen zu implementieren. Die Richtlinie berührt in Österreich eine große Vielfalt an Bundes- und Länderkompetenzen (z.B. Wasserrecht, Schifffahrt, Wildbach- und Lawinenverbauung als Bundeskompetenzen sowie Raumordnung, Katastrophenschutz und Naturschutz als Länderkompetenzen). Daher wurde in Österreich ein Facharbeitskreis zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie gebildet.
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos gemäß § 55i WRG und die darauf aufbauende Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko gemäß § 55j WRG wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem BMLFUW und den Ämtern der Landesregierung durchgeführt, mit Unterstützung vom Umweltbundesamt. Die Ergebnisse für den ersten Zyklus 2011 stehen auf WISA in Form einer Broschüre sowie als Listen, Karten und Auswertungen zur Verfügung.
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