UVP Kernkraftwerk Paks II

Workshopbericht Paks II Seismik (Stand November 2022)

Am 15.Februar 2022 fand in Budapest ein Ungarisch-Österreichischer Bilateraler Fachworkshop zu offenen Fragen in Zusammenhang mit dem vorgesehenen Standort des Kernkraftwerkes Paks II statt.

Die im Rahmen des Workshops bzw. danach erhaltenen Antworten werden in gegenständlichen Bericht bewertet und es werden Empfehlungen zu den weiterhin als offen zu betrachtenden Fragen vorgestellt.

Der Workshop befasste sich insbesondere mit Fragen zur Eignung des Standorts Paks II für ein Kernkraftwerk (KKW). Geologischen Daten weisen auf ein System strukturell zusammenhängender, von SW nach NO verlaufender aktiver Verwerfungszonen in der der näheren Region und der Umgebung von Paks, einschließlich der Dunaszentgyörgy-Harta Störungszone (DHFZ), die direkt unter dem Standort Paks II und dem bestehenden KKW verläuft, hin. Zu den Beweisen für aktive Verwerfungen gehören verwerfende Sedimente aus dem Quartär, geomorphologische geomorphologische Merkmale und paläoseismologische Beweise für starke Erdbeben an etwa 14 Orten. Von diesen Daten sind vor allem die Ergebnisse aus der Paläoseismologischen Begrabung Pa-21-II, der an einem Verzweigungsarm der Dunaszentgyörgy-Harta-Störungszone (DHFZ) ausgehoben wurde, etwa 0,7 km vom bestehenden KKW Paks und 1km vom Standort Paks II entfernt. Diese Begrabung deckte 12 oberflächendurchbrechende Verwerfungen auf, die die offenbar bei zwei separaten oberflächendurchbrechenden Erdbeben vor etwa 20.000 und 19.000 Jahren vor heute entstanden sind.

Diese Verwerfungen sind Teil der DHFZ, streichen in den Standort Paks hinein und zeigen Anzeichen von wiederholten und bedeutenden Oberflächenverschiebungen, die während den letzten etwa 20.000 Jahren aufgetreten sind.

Die Frage der Oberflächenverschiebung ist von besonderer Bedeutung, da die Regulatorische Anforderung 7.3.1.1100 lt. ungarischem Regierungserlasses Nr. 118 von 2011 festlegt: "Wenn das Potenzial des Auftretens einer dauerhaften Oberflächenverschiebung wissenschaftlich nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann und die Verschiebung die kerntechnische Anlage beeinträchtigen kann, ist der Standort als ungeeignet einzustufen."

Die im Rahmen des Workshops bzw. nachfolgend übermittelten Informationen, führten zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Die technischen Präsentationen der ungarischen Expert:innen konzentrierten sich fast ausschließlich auf historische und instrumentelle Seismizitätsdaten und deren Interpretation. Die österreichischen Expert:innen halten die vorgelegten Daten für unzureichend um eine Bewertung der Störungsfähigkeit zu ermöglichen.
  • Die österreichischen Expert:innen bestätigen ihre Schlussfolgerungen zur Existenz von fähigen Verwerfungen in der Nähe des Standorts Paks. Diese fähigen Verwerfungen, die im geologischen Standortbericht detailliert beschrieben und teilweise in der paleoseismologischen Graben PA-21-II ausgegraben wurden, sind Teil der Dunaszentgyörgy-Harta-Verwerfungszone, ihr Streichen setzt sich bis in das Gelände fort, und sie zeigen Hinweise auf wiederholte, bedeutende Oberflächenverschiebungen während der letzten ca. 20.000 Jahren.
  • Die während des bilateralen Workshops gelieferten Informationen und die Antworten auf die österreichischen Fragen reichen nicht aus, um diese Schlussfolgerungen zu revidieren.
  • Die Gefahr der Störungsfähigkeit ist derzeit nicht zuverlässig auszuschließen.
  • Die verfügbaren paläoseismologischen (Graben-)Daten sind nicht ausreichend um die Existenz von fähigen Verwerfungen am Standort Paks II auszuschließen. Für eine umfassende Beurteilung auch anderer Strukturen der Dunaszentgyörgy- Harta Harta-Verwerfungszone mit vermuteten oberflächennahen Verwerfungen müssen für eine umfassende Beurteilung weiter erkundet werden.
  • Um die Störungsfähigkeit des Standortes zuverlässig zu beurteilen, ist es wichtig, die Beobachtungszeiträume möglicher seismogener Oberflächenverwerfungen über den Erfassungsbereich der historischen und instrumentellen Erdbebendaten zu erweitern. Im Einklang mit der internationalen wissenschaftlichen Praxis, den WENRA-Anforderungen und den IAEO-Leitlinien wird die Zeitskala auf hundert- und tausendjährige Beobachtungszeiträume zwingend erforderlich die Anwendung eines paläoseismologischen Ansatzes, insbesondere in einer Intraplattenumgebung wie Ungarn, angesehen.
  • Daher empfehlen die österreichischen Expert:innen dringend eine paläoseismologische Dokumentation der Baugrube für das KKW Paks II. Es empfiehlt, dass die HAEA einen behördlichen Bescheid erlässt, der gezielte paläoseismologische der Baugrube zu verlangen, da eine aussagekräftige paläoseismologische Dokumentation während der normalen Aushubarbeiten nicht möglich ist. Belastbare Daten können nur durch eine gründlich gereinigte Grabungsoberfläche und strenge stratigraphische und strukturelle Aufzeichnungen, die bei routinemäßigen Erdarbeiten nicht Erdarbeiten nicht zu erwarten ist. Es muss bei Ausgrabungen ausreichend Zeit eingeplant werden um gute Aufschlussbedingungen zu schaffen und die Profile ausreichend detailliert zu dokumentieren.
  • Um den bilateralen Expert:innendialog fortzusetzen und zu intensivieren, schlugen die österreichischen Delegierten vor, den österreischen Expert:innen die Erlaubnis zu erteilen, offene Baugruben auf dem Gelände von Paks II Standort zu besichtigen. Die ungarischen Delegierten reagierten positiv auf diesen Vorschlag.

Report Workshop Paks II Seismik (November 2022) 

Workshop KKW Paks II Februar 2022

Im Rahmen des bilateralen Nuklearexpertenabkommens fand im Februar 2022 ein Workshop bei der ungaischen Atomaufsicht (HAEA) statt. Im Rahmen des Workshops wurden die aufgeworfenen Fragen diskutiert. An dem Workshop nahm auch Stephane Baize, ein Experte der französischen Fachinstitutionen IRSN, als unabhängiger Beobachter teil. Nach dem Workshop wurde ein Zwischenbericht erstellt, der der HAEA zugeleitet wurde.

Nachfolgend sind ausgewählte Präsentationen und der Zwischenbericht veröffentlicht. 

Seitens Ungarn wurde nach Veröffentlichung der Verlängerung des Standortbescheides für das KKW Paks II Antworten auf die in der Studie vom Mai 2021 aufgeworfenen Fragen übermittelt, die aktuell Gegenstand der Erarbeitung eines Konsultationsberichtes sind. Hierin wird auch auf die im neuen Standortbescheid zitierten neuen ungarischen Gutachten eingegangen werden. 

Präsentation Decker Februar 2022 (Englisch)

Präsentation Stephane Baize (IRSN) (Englisch)

Zwischenbericht Februar 2022 (Englisch)

Gutachten zur Erdbebengefährdung des Standortes Paks

Da Erdbeben, wenn sie die Auslegung eines Kernkraftwerken (KKW) überschreiten, zu verheerenden Auswirkungen führen können, ist der Erdbebengefährdung von KKW-Standorten und der seismischen Auslegung von KKW große Aufmerksamkeit zu widmen. Zentral ist dabei die Frage, ob Beben welcher Stärke in welchen Zeiträumen zu erwarten sind.

Im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat das Umweltbundesamt Expertinnen und Experten mit der Erstellung eines Gutachtens zur Erdbebebgefährdung des Standortes Paks beauftragt.

Für das nun veröffentlichte Gutachten wurden öffentlich zugängliche ungarischsprachige Studien und Bescheide übersetzt und die mit der Prüfung beauftragten Konsulentinnen und Konsulenten haben mit ungarischen und anderen internationalen Expertinnen und Experten intensiv konsultiert. Das Gutachten selbst wurde dann noch einer internationalen Peer Review unterzogen.

Die ExpertInnen kommen zu folgenden Schlußfolgerungen:

Am 27. Oktober 2016 hat die MVM Paks II. Zrt. eine Standortlizenz für das neue Kernkraftwerk Paks II beantragt, das auf einem Grundstück neben dem bestehenden ungarischen KKW Paks errichtet werden soll. Zu diesem Zweck hatte der Lizenzantragsteller ein umfassendes geologisches Explorationsprogramm initiiert. Die Untersuchungen sind in zwei Berichten zusammengefasst: dem von einer Vielzahl von Experten verfassten Geologischen Standortbericht und dem Standortsicherheitsbericht, der von MVM Paks II Zrt. auf der Grundlage des Geologischen Standortberichts erstellt wurde.

Der Geologische Standortbericht identifiziert ein System strukturell verwandter, SW-NE-streichender, aktiver Störungszonen in der nahen Region um den Standort Paks II, zu dem die Németkér-, Bonyhád-, Kapos- und Dunaszentgyörgy-Harta- Störungszone zählen. Letztere verläuft direkt unterhalb des Paks II-Standorts und des bestehenden KKW. Die Nachweise seismotektonisch aktiver Bewegungen an den genannten Verwerfungen umfassen versetzte quartäre Sedimente (in geophysikalischen, geologischen und Bohrlochprofilen ausführlich dargestellt), geomorphologische Merkmale, die auf Oberflächenversätze hinweisen (morphologische Störungsstufen, versetzte äolische Landformen, Morphologien von Flussläufen) und paläoseismologische Hinweise auf starke Erdbeben, die von etwa 14 Lokalitäten beschrieben werden. Unter den aufgezählten Daten sind die Ergebnisse der paläoseismologischen Aufgrabung Pa-21-II, die eine Zweigstörung der Dunaszentgyörgy-Harta-Störungszone etwa 0,7 km von den bestehenden KKW-Paks und 1 km vom Standort Paks II entfernt erschlossen hat, am bemerkenswertesten. In der Aufgrabung wurden 12 oberflächenversetzende Brüche nachgewiesen, die offenbar während zweier verschiedener Erdbeben vor etwa 20.000 und 19.000 Jahren gebildet wurden. Unter den dokumentierten Strukturen ist eine negative Blumenstruktur, die nach der Interpretation der Autoren dieser Studie eine horizontale Oberflächenverschiebung von etwa 0,3 bis 0,4 m während eines Erdbebens von M≥6 anzeigt. Die AutorInnen dieser Studie schließen daraus, dass die Dunaszentgyörgy-Harta Störungszone, die durch den Standort Paks II verläuft, sowohl als aktive Störung als auch als Capable Fault (ein Bruch, der die Oberfläche versetzen kann), zu klassifizieren ist.

Aktive Störungen sind nach Definition der IAEO tektonische Strukturen, die sich in der jüngsten geologischen Vergangenheit bewegt haben und die sich voraussichtlich innerhalb einer für die Sicherheit einer Kernanlage relevanten zukünftigen Zeitspanne bewegen werden. Eine Capable Fault hat zusätzlich ein erhebliches Potential, Verschiebungen an oder in der Nähe der Erdoberfläche zu verursachen.

Die Gefährdung durch Brüche, die die Oberfläche versetzen können (Capable Faults), ist gemäß den nationalen ungarischen Vorschriften ein Ausschlusskriterium für einen Standort eines KKW. Das ungarische Regierungsdekret Nr. 118 von 2011, Anforderung 7.3.1.1100, besagt, dass ein Standort als ungeeignet qualifiziert werden muss, wenn die Möglichkeit des Auftretens einer dauerhaft

ten Oberflächenverschiebung auf dem Gelände durch wissenschaftliche Beweise nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann und die Verschiebung die kerntechnische Anlage beeinträchtigen kann.

Der Nachweis aktiver Störungen in der Nähe von Paks II und der Nachweis von Brüchen der Verwerfungszone Dunaszentgyörgy-Harta, die das Potential haben, die Erdoberfläche zu versetzen, wird in dem von MVM Paks II Zrt. erstellten Standortsicherheitsbericht nicht vollständig und/oder nicht korrekt wiedergegeben. Der Standortsicherheitsbericht übergeht relevante Ergebnisse des geologischen Standortberichts, wie etwa praktisch alle paläoseismologischen Daten aus der weiteren Umgebung des Standorts, und zeigt eine, von den Daten des Geologischen Standortberichts abweichende Lage und Ausdehnung der Dunaszentgyörgy-Harta Störungszone am Standort Paks II. Obwohl der Standortsicherheitsbericht den Nachweis quartärer Verwerfungen entlang der Verwerfungszone Dunaszentgyörgy-Harta in der Nähe des KKW-Standorts grundsätzlich beschreibt, enthält er keine umfassende und unvoreingenommene Darstellung der paläoseismologischen Daten aus der Aufgrabung Pa-21-II. Die Schlussfolgerung des Standortsicherheitsberichts, dass „seismische Ereignisse im Forschungsgebiet auf einer Zeitskala von einhunderttausend Jahren die Oberfläche nicht wesentlich verschieben können, das heißt, dass die Bruchflächen nicht als „capable“ angesehen werden können“, stimmt nicht mit den im Geologischen Standortbericht enthaltenen Daten überein. Die Widersprüche zwischen dem Standortsicherheitsbericht einerseits und den geologischen Beobachtungen und den Schlussfolgerungen im Geologischen Standortbericht andererseits widersprechen nach Meinung der Autoren dieser Studie den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis.

Die ungarische Atomenergiebehörde (HAEA) hat am 30. Juni 2017 die Standortlizenz für das KKW Paks II erteilt. Dies geschah ungeachtet der Hinweise auf die oben genannten geologischen Strukturen und der daraus resultierenden sicherheitsrelevanten Probleme in Bezug auf Brüche, die das Potential haben, die Erdoberfläche zu versetzen (Capable Faults) sowie ungeachtet eines möglichen Konflikts mit den nationalen ungarischen Vorschriften hinsichtlich der Anforderung, das Auftreten einer dauerhaften Oberflächenverschiebung durch wissenschaftliche Beweise zuverlässig auszuschließen.

Im Gegensatz zur Standortlizenzentscheidung kommen die AutorInnen dieser Studie zu dem Schluss, dass die im geologischen Standortbericht und im Standortsicherheitsbericht dokumentierten geologischen und geophysikalischen Daten nicht ausreichen, um das Potenzial dauerhafter Oberflächenverschiebungen am Standort gemäß dem ungarischen Regierungsdekret Nr. 118 von 2011, Anforderung 7.3.1.1100, auszuschließen. Obwohl drei Teilstörungen der Verwerfungszone Dunaszentgyörgy-Harta, die sich im Untergrund des bestehenden KKW sowie in großen Teilen des Paks II-Standorts erstreckt, in nächster Nähe zum Standort aufgedeckt wurden, wird der 85 m lange paläoseismologische Schurf Pa-21-II als unzureichend angesehen, um eine zuverlässige und umfassende Bewertung des Potentials zum Oberflächenversatz für alle Zweigstörungen der offensichtlich aktiven Verwerfungszone zu ermöglichen.

Die AutorInnen dieser Studie kommen vielmehr zu dem gegenteiligen Schluss, dass die paläoseismologischen Daten aus dem Schurf Pa-21-II die Existenz von Brüchen, die das Potential haben, die Erdoberfläche zu versetzen, in nächster Nähe des Standorts von Paks II bestätigen. Diese nachgewiesenen Verwerfungen sind Teil der Dunaszentgyörgy-Harta Verwerfungszone, setzen sich in den Standort von Paks fort, und haben in den letzten ca. 20.000 Jahren die Erdoberfläche wiederholt und signifikant versetzt. Die Brüche sind daher nach der Definition der IAEO als „Capable Faults“ zu klassifizieren.

Die Studie kommt deshalb zu der abschließenden Einschätzung, dass es mehr als zweifelhaft ist, dass das ungarische Regierungsdekret Nr. 118 von 2011 über die Anforderungen an die nukleare Sicherheit, Anforderung 7.3.1.1100, erfüllt ist. Die Möglichkeit des Auftretens einer dauerhaften Oberflächenverschiebung am Standort Paks II kann durch wissenschaftliche Belege nicht zuverlässig ausgeschlossen werden. Der Standort Paks II sollte daher als ungeeignet angesehen werden.

Das Gutachten liegt in englischer Sprache mit einer Zusammenfassung in Deutsch, Ungarisch und Englisch vor. Das Gutachten wurde Ungarn zur Stellungnahme übermittelt.

NPP PAKS II - Paleoseismological assessment of the Siting Report and the Site License with respect to fault capability

Executive Summary

Umweltgenehmigung

Seitens der zuständigen ungarischen Behörde (Süd-Transdanubische Aufsichtsbehörde für Umwelt- und Naturschutz) wurde am 29.September 2016 die Umweltgenehmigung erteilt.

Ungarn hat hiervon eine Übersetzung  in englischer Sprache erstellt und den am Verfahren beteiligten Staaten zugeleitet. (siehe unten)

Die Bundesländer legten  die Übersetzung der Umweltgenehmigung von 24. Jänner 2017 bis einschließlich 21. Februar 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ergänzende Unterlagen Juli 2016

Ungarn hat Mitte Juli 2016 ergänzende Informationen zum Vorhaben übermittelt. Die Information liegt in englischer Fassung und eine Zusammenfassung in deutscher Sprache vom 21. Juli bis einschließlich 19. August 2016 während der Amtsstunden bei den Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die nunmehr übermittelten Dokumente wurden im Rahmen einer weiteren Fachstellungnahme analysiert. Diese kommt zum Ergebnis , dass die neuen Informationen keine Änderung der in der Fachstellungnahme zur Umweltverträglichkeitsstudie und im Konsultationsbericht enthaltenen Bewertungen und Empfehlungen erforderlich machen. Beachtenswert, jedoch für die Bewertung von Umweltauswirkungen nicht entscheidend, ist die Veränderung des Zeitplans für Bau- und Inbetriebnahme der beiden vorgesehenen Blöcke.

Präzisierung der in dem Umweltverträglichkeitsverfahren des Projektes Paks II. bekanntgegebenen Daten der technischen Lösungen und ihrer Wirkungen auf die Umwelt (Englisch)

Präzisierung der in dem Umweltverträglichkeitsverfahren des Projektes Paks II. bekanntgegebenen Daten der technischen Lösungen und ihrer Wirkungen auf die Umwelt - Zusammenfassung (Deutsch)

Fachstellungnahme zu den ergänzenden Unterlagen Juli 2016 (Englisch)

Konsultationsbericht März 2016

Am 24. September 2015 wurde ein Konsultationstreffen unter Beteiligung der ungarischen und österreichischen ExpertInnen in Wien durchgeführt. Alle in der österreichischen Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsstudie identifizierten Probleme wurden angesprochen und die meisten der spezifischen Fragen ausführlich beantwortet. Der Konsultationsbericht dokumentiert die Beantwortung der von österreichischen ExpertInnen aufgeworfenen Fragen und die aus den Diskussionen gezogenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

Obwohl die von österreichischer Seite gestellten Fragen beantwortet wurden (zumindest in dem Umfang, in dem dies den ungarischen ExpertInnen mit den zum Zeitpunkt des Konsultationstreffens verfügbaren Daten und Informationen möglich war), ist Österreich der Ansicht, dass vier der Fragen weitere Klarstellungen und Diskussion rechtfertigen würden, sei es, weil einige der erforderlichen Informationen zum Zeitpunkt des Konsultationstreffens nicht vorlagen oder bestimmte Analysen erst abgeschlossen werden müssen.

Es wird empfohlen, dass diese Fragen im Laufe der nächsten Sitzungen behandelt werden, die unter dem „Bilateralen Abkommen“ (vgl. BGBl. Nr. 454/1987) regelmäßig stattfinden.

Diese Fragen sind:

  • Die Ergebnisse der PSA (Probabilistic Safety Analysis), sowohl die CDF (Core Damage Frequency) und LERF (Large Early Release Frequency) Werte als auch die Modellierung eines schweren Unfalls, dominierenden Sequenzen usw., sollten vorgelegt werden, wenn diese zur Verfügung stehen;
  • Der Quellterm für die Freisetzungen bei schweren Unfällen, einschließlich des schwersten Falls des Containment Bypasses, sollte zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen unter Verwendung eines solchen Quellterms und die in Österreich zu erwartenden Dosen (auch für den Ingestionspfad, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der österreichischen Nahrungsmittelkette) sollten vorgelegt werden;
  • Die Auswirkungen auf die Umwelt (und vor allem auf das österreichische Staatsgebiet) im kritischsten Fall, wenn ein schwerer Unfall alle Einheiten am Standort betrifft und zu einer kritischen Freisetzung aus allen Einheiten führt (d.h. Quellterm aus allen Einheiten gleichzeitig), sollten ausgewertet und dargestellt werden;
  • Die Gesamtmenge (Maximalmenge) von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen, die am Standort Paks für den Fall, dass alle Einheiten in Betrieb sind, gelagert werden kann.

Außerdem empfiehlt Österreich der Republik Ungarn, in seiner, derzeit in Ausarbeitung befindlichen, Nuklearsicherheitsnorm als zwingende Voraussetzung für die Planung von Paks II festzusetzen, dass jeder schwere Unfall, der zu Freisetzungen in einer Größenordnung führen könnte, die österreichisches Gebiet beeinträchtigen könnte, praktisch bereits in der Planungsphase ausgeschlossen wird. Österreich schlägt vor, dass die Diskussion über die spezifischen Anforderungen in der Nuklearsicherheitsnorm während eines der nächsten Treffen im Rahmen des „Bilateralen Abkommens“ stattfindet.

Öffentliche Erörterung

In Österreich wurde am 23. September 2015  eine öffentliche Erörterung des Vorhabens durchgeführt, an der jedermann teilnehmen, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern konnte.

Protokoll der Anhörung in Wien September 2015

Präsentationsfolien September 2015

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitserklärung

Die Republik Ungarn hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-Richtlinie 2011/92/EU die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für die Errichtung zweier Kernkraftwerksblöcke auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Paks (Paks II) übermittelt.

Die Projektwerberin ist

MVM Paks II. geschlossene AG
Gagarin Str.1-3. 302/B
7030 Paks
Ungarn

Die zuständige Behörde  ist

Dél-dunántúli Környezetvédelmi, Természetvédelmi és Vízügyi Felügyelőség (Aufsichtsbehörde für Umweltschutz, Naturschutz und Wasserwirtschaft Süd- Transdanubien)
Pécs  H-7602, Pf.: 412
Ungarn

Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW Paks II nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.  

Die UVS besteht aus 14 Teilen die , was die wesentlichen Berichtsteile anbelangt, in deutscher und englischer Übersetzung verfügbar gemacht wurden.

Diese Unterlagen liegen bei den Landesregierungen gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000, zwischen 21. April 2015 bis einschließlich 23. September 2015  zur öffentlichen Einsicht und Abgabe von Stellungnahmen auf. 

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingelangten Stellungnahmen sowie die im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellte Fachstellungnahme an die ungarische ESPOO-Kontaktstelle weitergeleitet.

Zum Vorhaben kann während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die jeweilige Landesregierung senden.

Verfahrensrelevante Dokumente - Umweltverträglichkeitserklärung

Fachstellungnahme Umweltverträglichkeitsstudie

Die Autoren der Fachstellungnahme kommen zu folgenden Schlussfolgerungen und empfehlen ihre weitere Behandlung im Rahmen bilateraler Konsultationen:

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Es werden in der UVS keine Alternativen zum Paks II Entwicklungsprojekt vorgestellt, weder in Hinblick auf alternative Reaktortypen, noch in Hinblick auf nicht-nukleare Alternativen. Die ungarische Regierung hat bereits ein Abkommen mit der Regierung der Russischen Föderation für den Bau von zwei WWER-1200-Einheiten in Paks unterzeichnet. Es gibt keinen Hinweis auf die Gründe für diese Wahl, wie dies in der UVP-Richtlinie (Artikel 5 Absatz 3 (d)) gefordert wird.

Ausgewählte Kerntechnologie

Laut der in der UVS enthaltenen Information soll der modernste russische Reaktortyp , der auch in anderen Ländern gebaut wird, zum Einsatz kommen. Dieser entspricht den Anforderungen europäischer Energieversorgungsunternehmen (European Utility Requirements, EUR) Eines der besonderen Sicherheitsmerkmale dieses Generation 3+ Reaktortyps stellen die Notfallwärmeabfuhr-Sprühbecken dar. Diese sind allerdings in der UVP nicht dargestellt.

Berücksichtigung der österreichischen Kommentare zum UVP Scoping-Bericht

Es fehlt die Angabe der Referenzanlage und deren Zertifizierung. Ebenso fehlt eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen zur Beherrschung schwerer Unfälle und zur Minderung von Unfallfolgen.

Grenzüberschreitende Auswirkungen

Im Falle schwerer Unfälle am Standort von Paks, auch wenn diese als sehr unwahrscheinlich dargestellt werden, könnte österreichisches Staatsgebiet infolge einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Luft betroffen sein. Für die Beurteilung von möglichen Auswirkungen auf Österreich ist die Bewertung von möglichen schweren Unfällen, einschließlich eines maximalen Quellterms und der ungünstigsten Wetterbedingungen, die zu radioaktiven Fallouts auf österreichischem Gebiet führen könnten, von höchstem Interesse.

Entsorgung radioaktiver Abfälle

Aus der UVS geht nicht klar hervor, ob eine nationale Strategie und/oder ein Programm für die Behandlung von radioaktiven Abfällen (RA) und abgebrannten Brennelementen (AB) in Ungarn bereits besteht, wie sie in der Richtlinie 2011/70/EURATOM über die Errichtung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle gefordert wird. Es fehlen Angaben, wer nach den ungarischen Rechtsvorschriften hauptverantwortlich für die sichere Entsorgung von RA und AB ist. Weiteres fehlen Angaben zur geschätzten Gesamtmengen von RA und AB auf dem Gelände, wenn alle Einheiten in Betrieb sind, bzw. zu den bereits auf dem Gelände des KKW Paks vorhandenen Mengen. Unfälle, die die Abfallbehandlungsanlagen von RA und insbesondere AB am Standort Paks II betreffen, sollten auch bewertet und deren Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt werden.

Umweltverträglichkeitsprüfung Kernkraftwerk Paks II Verfahrensteil Vorverfahren (Scoping)

Die Republik Ungarn hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 UVP-Richtlinie 2011/92/EU die Vorstudie (sog. Dokumentation zum Antrag auf vorherige Konsultationen) für die Errichtung zweier Kernkraftwerksblöcke auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Paks (Paks II) übermittelt.

Die Projektwerberin ist

MVM Magyar Villamos Művek Zrt.
(Ungarische Elektrizitätswerke AG)
Szentendrei út 207-209.
H-1031 Budapest

Die zuständige Behörde ist

Dél-dunántúli Környezetvédelmi, Természetvédelmi és Vízügyi Felügyelőség (Aufsichtsbehörde für Umweltschutz, Naturschutz und Wasserwirtschaft Süd- Transdanubien)
Pécs  H-7602, Pf.: 412
Ungarn

Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW Paks II nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt. Da es sich derzeit um das Vorverfahren handelt kommt § 10 Abs. 7, letzter Satz, zur Anwendung.

Diese Unterlagen lagen von 15. März 2013  bis einschließlich 4. April 2013 während der Amtsstunden in den Ämtern der Landesregierungen aller Bundesländer Österreichs zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Frist entspricht den Vorgaben der ungarischen UVP-Regierungsverordnung Nr. 314/2005 (XII.25.).

Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die jeweilige Landesregierung senden.

Im Vorverfahren können bestimmte Behörden und die Öffentlichkeit Stellungnahmen zu einer Vorstudie abgeben. Das Vorverfahren wird mit einem Gutachten abgeschlossen, welches  die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsstudie festlegt. Im Anschluss an das Vorverfahren findet auf Antrag des Projektwerbers das eigentliche UVP-Verfahren statt.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Bundesländer Wien (Umweltanwaltschaft), Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Burgenland wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Die eingelangten Stellungnahmen wurden an Ungarn weitergeleitet.

Verfahrensrelevante Dokumente - Scoping

Scoping-Dokumentation (ungarisch)

Scoping-Dokumentation (englisch)

Scoping-Dokumentation (deutsch)

Es ist zu beachten, dass die Beilagen zu Literaturverzeichnis und Karten nur in der englischen und ungarischen Fassung des Scopingdokumentes vorliegen.

Umweltgenehmigung

Übersetzung Umweltgenehmigung (Jänner 2017)

Fachstellungnahmen Österreich

Fachstellungnahme Verfahrensteil Scoping

Fachstellungnahme Verfahrensteil Umweltverträglichkeitsstudie

Konsultationsbericht