UVP-Verfahren KKW Fennovoima 2014

Verfahrensteil Umweltverträglichkeitsprüfung

Das finnische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 und 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) sowie Artikel 7 der UVP-Richtlinie das Programm zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Scoping Englisch), eine Zusammenfassung des Programms (UVP-Scoping Zusammenfassung Deutsch, UVP-Scoping Summary Englisch) und die Umweltverträglichkeitserklärung (Zusammenfassung Deutsch und Englisch, Langfassung Englisch) übermittelt.

Karte Standort Kernkraftwerk Fennovoima

Projektwerberin ist die Gesellschaft Fennovoima Oy, Salmisaarenaukio 1, FI-00180 Helsinki, Finnland.

Verfahrensführende Behörde ist das finnische Ministerium für Arbeit und Handel.

Da Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärte, wurde in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchgeführt.

Der Zweck des Bauvorhabens ist die Errichtung eines Kernkraftwerkes mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.200 MW am Standort Hanhikivi in der Gemeinde Pyhäjoki. Die Betreiberfirma hat bereits 2008/2009 ein UVP-Verfahren durchgeführt. Österreich hat sich damals am grenzüberschreitenden Verfahren beteiligt. Ein neues UVP-Verfahren wurde notwendig, da nunmehr ein im ursprünglichen UVP-Verfahren nicht geprüfter Reaktortyp, ein AES-2006/V491 des russischen Hersteller Rosatom, vorgesehen ist.

Die entsprechenden verfahrensrelevanten Dokumente lagen vom 26. Februar 2014 bis 24. April 2014 bei den Ämtern der Landesregierung auf.

Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme an die entsprechende Landesregierung senden. Diese wurden an die finnische Behörde weitergeleitet.

2013 wurde bereits der erste Teil des UVP-Verfahrens (Verfahrensteil Scoping) durchgeführt. Die entsprechenden verfahrensrelevanten Dokumente, sowie eine Fachstellungnahme Österreichs, die am 26. November 2013 an Finnland übermittelt wurde, sind nachfolgend in der Infobox angeführt.

Fachstellungnahme Österreich

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde  in Bezug auf die nunmehr vorgelegte Umweltverträglichkeitserklärung eine Fachstellungnahme erstellt.

Das Ziel der Fachstellungnahme war es zu prüfen, ob anhand des aktualisierten UVP-Berichts für das geplante Kraftwerk vom Typ AES-2006/V491 verlässliche Schlussfolgerungen über die möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf das Gebiet Österreichs gezogen werden können.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind:

  • Es wurde keine umfassende Bedarfsbegründung vorlegt. Es wird keinerlei Begründung dafür angeführt, warum die Entscheidung für den AES-2006/V491 gefallen ist.

  • Die Fachstellungnahme zeigt eine Reihe von offenen Fragen in Bezug auf die Diskussion über die Einhaltung der WENRA-Sicherheitsziele auf. Von Interesse wäre ebenso eine detaillierte Betrachtung der Umsetzung der Lehren des Unfalls von Fukushima beim Reaktortyp VVER-1200/V491. Als allgemeiner Grundsatz wird empfohlen, das Konzept des Praktischen Ausschlusses bei den Sicherheitsanforderungen für das neue Kernkraftwerk durchgehend anzuwenden.

  • Fragen in Zusammenhang mit einer notwendigen komplexen Standortprüfung, den Unsicherheiten bzgl. der Eintrittshäufigkeit extremer Naturereignisse sowie  dem Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs, sollten in dem von der finnischen Atomaufsichtsbehörde zu erstellenden Bericht an das finnische Parlament eingehend behandelt werden.

  • Der Quellterm für die Bewertung der Folgen eines postulierten schweren Unfalls wurde gemäß der finnischen Regierungsverordnung über die nukleare Sicherheit (717/2013) als eine Freisetzung von 100 TBq Cs-137 definiert. Die erwartete Häufigkeit für eine darüber hinaus gehende Freisetzung liegt unter einmal in 2 Millionen Jahren (5E-7/a). Die Fachstellungnahme zum UVP-Programm (UMWELTBUNDESAMT 2013) hielt fest, dass schwere Unfälle mit Freisetzungen deutlich über 100 TBq Cs-137 für den AES-2006 nicht ausgeschlossen werden können, auch wenn deren Häufigkeit mit unter 5E-7/a angesetzt wird. Nur Ergebnisse detaillierter Sicherheitsanalysen für den Reaktor würden es erlauben, einen größeren Quellterm auszuschließen, wenn mit hoher Zuverlässigkeit nachgewiesen werden kann, dass ein so großer Quellterm unwahrscheinlich ist. Derartige Sicherheitsbewertungen enthält der UVP-Bericht allerdings nicht und diese stehen für den AES-2006 noch nicht zur Verfügung. Die Freisetzung von 500 TBq Cs-137 stellt das untere Limit einer Freisetzung bei einem Unfall, der der INES-Skala 7 entspricht, dar. Dennoch zeigt der im UVP-Bericht präsentierte INES 7-Unfall, dass mit Folgen für das österreichische Staatsgebiet bei einem Unfall am Hanhikivi-Standort zu rechnen ist.

  • Sobald wie möglich, sollte zusätzliche Information zur Entsorgung radioaktiver Abfälle während des UVP-Verfahrens zur Verfügung gestellt werden – die bereits über den zurzeit entwickelten Plan für die Entsorgung von abgebrannten Brennelementen bekannte Information sollte zugänglich gemacht werden.