Eignungsprüfung Immissionsmessgeräte

Das Umweltbundesamt organisiert einmal im Jahr, als akkreditierte Eignungsprüfungsstelle nach EN/ISO/IEC 17043:2010 für gasförmige Luftschadstoffe eine einwöchige Eignungsprüfung für Betreiber von Immissionsmessgeräten als Beitrag zur Qualitätssicherung der gesetzlichen Luftgütemessung gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft und zum Nachweis der Kompetenz auf dem Gebiet der Immissionsmessung.

Foto Ringversuche

Voraussetzungen

Die eingesetzten Messgeräte entsprechen den Referenzmethoden des IG-L nach EN 14211 für NO/NO2, EN 14212 für SO2, EN 14626 für CO und EN 14625 für O3. Eine Teilnahme mit davon abweichenden Messmethoden ist nach Rücksprache möglich. Alle Teilnehmenden haben für die Kalibrierung der Messgeräte und Aufzeichnung der Daten Sorge zu tragen.

Komponenten und deren Messbereiche

Es werden folgende Stoffmengenanteile und Mischungen von SO2, O3, CO, NO und NO2 generiert.

Folgende Messbereiche sind für die Eignungsprüfung vorgesehen:

  • SO2 bis maximal 180 nmol/mol bzw. ppb,
  • O3 bis maximal 200 nmol/mol bzw. ppb,
  • CO bis maximal 20 µmol/mol bzw. ppm,
  • NO bis maximal 500 nmol/mol bzw. ppb,
  • NO2 bis maximal 250 nmol/mol bzw. ppb.

Auswertung der Ergebnisse

Die Auswertungen erfolgen gemäß dem für Referenzlaboratorien verbindlichen „Protocol for intercomparison exercise“ (AQUILA N37). Die Ergebnisse werden in Form eines Umweltbundesamt Reports (mit der Möglichkeit des Downloads von der Umweltbundesamt Homepage) nicht anonymisiert veröffentlicht.

Umgang mit Beschwerden/Einsprüchen

Jegliche Beschwerde bzw. jeglicher Einspruch ist schriftlich in Form einer Mail an PT_Immission@umweltbundesamt.at zu übermitteln.

Im Falle einer Beschwerde bzw. eines Einspruchs nimmt das Personal der Eignungsprüfungsstelle mit dem Kunden/der Kundin Kontakt auf. Der Sachverhalt wird in Folge intern geprüft und der Kunde/die Kundin wird über die durchgeführten Ermittlungen bzw. erforderlichen Maßnahmen unterrichtet. Die Bearbeitung von Beschwerden bzw. Einsprüchen erfolgt durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Eignungsprüfungsstelle, die nicht in dem beeinspruchten Sachverhalt involviert waren. Es wird sichergestellt, dass die Beschwerde bzw. der Einspruch keine Benachteiligung des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin zur Folge hat. Der Kunde/die Kundin wird über das Ende der Bearbeitung der Beschwerde bzw. des Einspruchs informiert. 

Einsprüche gegen die Bewertung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht einen Einspruch gegen die im Berichtsentwurf dargestellte Bewertung zu erheben. Diese Einsprüche sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Versand des Berichtsentwurfs in Form einer Mail an PT_Immission@umweltbundesamt.at zu verfassen.

Kosten 2023

Für die Durchführung der SO2, CO und NO/NO2 Eignungsprüfung, Auswertung und Berichtslegung ist ein pauschaler Unkostenbeitrag von € 1460.- (exkl. USt.) vorgesehen.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze, entscheidet die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen.

Der genaue Zeitplan sowie detaillierte Informationen werden per E-Mail an die Teilnehmer:innen versandt.

 

Stornierungsbedingungen:

Storierung bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn erlauben wir uns, eine Bearbeitungsgebühr von 25% einzuheben, bei Stornierungen von weniger als 3 Tagen berechnen wir den vollen Betrag.

Links

Allgemeines zu Ringversuchen für gasförmige Luftschadstoffe

Für Fragen zur Anmeldung und Teilnahme stehen wir Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung.