Fortschritt bei der Altlastensanierung

Wien, 23. Februar 2023

Jahresbericht des Umweltbundesamts zu Verdachtsflächen, Altablagerungen und Altstandorten in Österreich

Stillgelegte Industrie- und Gewerbegebiete, auf denen vor 1989 umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe zum Einsatz kamen (Altstandorte), können heute noch mit Schadstoffen belastet sein. Das gilt auch für Standorte, auf denen Abfälle entsorgt wurden (Altablagerungen) wie ehemalige Deponien oder Müllablagerungsflächen.

Image kontaminierter Standort

In Österreich sind mit Stand vom 1. Jänner 2023 insgesamt 70.379 solcher Altstandorte und Altablagerungen bekannt. Altstandorte sind bereits weitgehend erfasst (zu 94%), für Altablagerungen wird die Liste in den nächsten Jahren sukzessive vervollständigt. Der größte Teil der Altablagerungen und Altstandorte (ca. 97-98%) stellt keine erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen dar und gilt damit nicht als Altlast.

„Altlasten sind weltweit eine große ökologische Belastung“, erklärt Umweltbundesamt-Geschäftsführerin Verena Ehold. „Ich bin stolz darauf, dass gefährliche Umweltschäden aus der Vergangenheit in Österreich erfolgreich erfasst, bewertet und behoben werden. Wir im Umweltbundesamt tragen seit über 30 Jahren dazu bei, Umwelt und Gesundheit zu schützen und vormals kontaminierte Flächen wieder nutzbar zu machen.“

Wir im Umweltbundesamt tragen seit über 30 Jahren dazu bei, Umwelt und Gesundheit zu schützen und vormals kontaminierte Flächen wieder nutzbar zu machen.

Von Altablagerungen und -standorten zu Altlasten

Altablagerungen und Altstandorte werden gemäß Altlastensanierungsgesetz stufenweise bearbeitet: Erstabschätzung, Klassifizierung als Verdachtsfläche, Voruntersuchung, Gefährdungseinschätzung und Beurteilung der Umweltgefährdung. Wenn sich der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung durch Untersuchungen bestätigt, wird die Fläche in den Altlastenatlas eingetragen. Mit 1. Jänner 2023 sind 341 Altlasten bekannt, davon sind 189 saniert oder gesichert, bei weiteren 51 Altlasten sind Sanierungsmaßnahmen in Durchführung.

Im Jahr 2022 wurden zehn neue Altlasten ausgewiesen, vier Altlasten konnten als saniert oder gesichert beurteilt werden. Im Verdachtsflächenkataster sind mit Stand 1. Jänner 2023 insgesamt 1.472 Flächen eingetragen. Verdachtsflächen sind abgrenzbare Bereiche von Altablagerungen und Altstandorten, von denen aufgrund früherer Nutzungsformen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Altlastensanierungsgesetz

Grundlage für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten sowie für die Finanzierung notwendiger Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ist das Altlastensanierungsgesetz. Untersuchungen von Verdachtsflächen werden auf Veranlassung des Klimaschutzministeriums von den Ämtern der Landesregierungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden vom Umweltbundesamt hinsichtlich der Umweltgefährdung beurteilt.

Im Report Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas geben die Expert:innen des Umweltbundesamts jährlich einen Überblick über den Bearbeitungsstatus der erfassten Flächen und über die Fortschritte bei der Sanierung von Altlasten in den Bundesländern.

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Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas. Stand 1. Jänner 2023