Daten & Methodik bis 2021

Das Umweltbundesamt hat bis zum Jahr 2021 die Daten zur Flächeninanspruchnahme und Bodeversiegelung in Österreich auf Grundlage eines Datensatzes, den statistischen Daten der Regionalinformation des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen BEV berechnet. Die BEV Datengrundlage (Nutzungsarten der digitalen Katastralmappe) wurde für rein steuerliche Zwecke (Grundsteuer) konzipiert jedoch nicht als Monitoringsystem für Veränderungen angelegt.

Daten zur Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung bis 2021

Die einzige österreichweite Datengrundlage zur quantitativen Abschätzung bis 2021 bildete die Nutzungsinformation der digitalen Katastralmappe (DKM). Darin wurde für jedes Grundstück in Österreich die Benützungsart und unterschiedliche Nutzungen angegeben. Zur Baufläche wurden dabei sowohl die einzelnen Gebäude als auch befestigte Flächen wie Hofzufahrten oder Parkplätze gezählt, aber auch die unbefestigten Flächen, wie beispielsweise die Hausgärten.

Da die Grundstücksdatenbank jedoch nur im Anlassfall, wie bei größeren Bauvorhaben, Neuvermessungen oder Revisionen des Katasters, aktualisiert wird, hinkt die in der DKM erfasste Baufläche der tatsächlichen Bebauung immer einige Zeit hinterher.

Großprojekte führten zu Schwankungen in der Statistik

Infolge von Großprojekten, wie der Einführung des Berghöfekatasters Mitte der 90er Jahre, konnten erhebliche Schwankungen zwischen den Jahren auftreten, die die Interpretation von Trends erschwerten. Aus dieser zeitlichen Verzögerung ergaben sich Unterschiede zwischen dem im Kataster erfassten Bestand an z.B. Gebäuden und dem tatsächlichem Bestand.

Definitionsänderungen im Jahr 1995

Darüber hinaus waren die Daten streng genommen nur im Zeitraum zwischen 1995-2012 vergleichbar, da aufgrund von Definitionsänderungen (Hausgärten werden erst seit 1995 unter der Kategorie Baufläche geführt) zeitliche Inkonsistenzen bestanden. Trotz dieser Inkonsistenzen konnte auf die Daten des Katasters bei der Abschätzung der Flächeninanspruchnahme noch immer nicht verzichtet werden. Die Angabe der bestehenden Baufläche in absoluten Zahlen für ein bestimmtes Jahr war somit ein Anhalt für die im Minimum in Anspruch genommene Fläche.

Bei den erfassten Bauflächen handelte es sich außerdem um tatsächlich bebaute Flächen und nicht etwa nur um gewidmete Bauflächen (z.B. laut Flächenwidmungsplan).

Neue Definitionen seit 2012

Mit 7.5.2012 war die BANU-V (Benützungsarten Nutzungsverordnung) 2010 in Kraft getreten (BGBl. II Nr. 116/220). Ziel der Umstellung war, die Aktualität der flächendeckende Nutzungserhebung an die aktuellsten Orthofotos anzupassen und die Erfahrungen und Rückmeldungen wichtiger Datennutzer einzuarbeiten.

Die wichtigsten Änderungen für die Berechnung der Flächeninanspruchnahme waren die eigene Ausweisung der neuen Klasse „Betriebsflächen“, die vorher summarisch in der Klasse „Sonstige/nicht näher unterschieden“ subsummiert war. Dadurch ergab sich eine Verschiebung von Flächen, die vor dem Jahr 2012 in der Klasse „Baufläche befestigt“ subsummiert waren. Die Klasse „Baufläche begrünt“ wurde wieder als „Garten“ bezeichnet (Rückkehr zur Regelung wie vor 1994). Die Straßenflächen wurden untergliedert in „Straßenverkehrsanlage“ und „Verkehrsrandfläche“ sowie „Parkplätze“. Die Forststraßen wurden der Benützungsart „Wald“ zugeordnet und als eigene Nutzungsklasse ausgewiesen (vor 2012 vielfach noch der Kategorie „Straßenanlagen“ zugeordnet).

Durch diese Änderungen waren Zeitvergleiche nur vor bzw. nach 2012 konsistent möglich. Zeitvergleiche und Trends über diesen Zeitraum hinweg waren nur bedingt zulässig und nur eingeschränkt interpretierbar, da sich nicht für alle Klassen die Zuordnung vor und nach der Definitionsumstellung einwandfrei bestimmen ließen. Die einwandfreie Zuordnung ließ sich zwar auf der Einzelfläche (Grundstück) nachvollziehen, aber nicht in den für die Auswertung zur Verfügung stehenden statistischen Daten, welche die Zuordnungen auf Ebene der Verwaltungseinheiten (z.B. Gemeinde) auswiesen.

Definitionen zur Flächeninanspruchnahme

Ab dem Jahr 2013 wurden die Kategorien der Flächeninanspruchnahme aufgrund des Inkrafttretens der Benützungs-Arten Nutzungsverordnung 2010 (BANU-V 2010, BGBl. II Nr. 116/2010) umfassend geändert. Aufgrund der Unterschiede in der Nomenklatur waren Zahlen bzw. Indikatoren (zum Beispeil versiegelte Fläche) vor und nach 2012 nur bedingt vergleichbar. 
Defintionen der Flächeninanspruchnahme (bis 2021)

Daten zur Bodenbedeckung

Das Leitprojekt LISA (Land Information System Austria) wurde in den Jahren 2009-2012 vom Umweltbundesamt mit den Mitteln aus der österreichischen Weltraumforschung (FFG/ASAP) durchgeführt. Auf Basis von LISA erstellte das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen im Jahr 2022 den ersten hochaufgelösten Datensatz zur Bodenbedeckung (LISA-light) aus Orthofotos (Befliegung 2016-2018) und Höhenmodellen mit mindestens 20*20 cm Auflösung und  6 thematischen Bodenbedeckungsklassen. Das LISA Projekt war auch Vorlage für europäische Weiterentwicklung von CORINE Land Cover, die unter dem Titel „CLC+ Backbone“ im Jahr 2022 die ersten hochaufgelösten europaweiten Daten von Europa (EEA-39 Länder) mit 0,5 Hektar Minimalfläche von der Europäischen Umweltagentur im Rahmen der Copernicus Land Monitoring Services (CLMS) zur Verfügung gestellt werden.

LISA- Land Information Austria

CORINE Land Cover

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen