Vorläufige Bilanz der Luftqualität 2022

Wien, 30. Dezember 2022

Die vorläufige Bilanz der Luftqualität des Umweltbundesamtes zeigt auch 2022 bei Feinstaub (PM10) eine der niedrigsten Belastungen seit Beginn der Messungen im Jahr 2000, bei Stickstoffdioxid (NO2) eine der niedrigsten Belastungen seit 1990. Bei Ozon (O3) lagen die Werte über denen der Vorjahre.

Foto Himmel mit Sonne

Zu den wesentlichen Faktoren für die niedrige Luftschadstoffbelastung zählen ein weiterer Rückgang der NOx-Emissionen des Straßenverkehrs sowie die relativ milde Witterung. Letztere hat sich durch geringere Emissionen aus der Raumheizung sowie günstigen Ausbreitungsbedingungen positiv auf die Luftqualität auswirkt.

Eine detaillierte Analyse der Luftgütedaten wird im Herbst 2023 im Jahresbericht Luftgüte in Österreich vorliegen.

Vorläufige Stickstoffdioxid-Bilanz 2022

Stickstoffdioxid (NO2) stammt vor allem aus dem Verkehr, hier wiederum von Dieselfahrzeugen.

Die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) war 2022 etwas niedriger als jene des Jahres 2021 und setzt damit den abnehmenden Trend der letzten 15 Jahre – bedingt durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte – fort.

Die vorläufigen NO2-Jahresmittelwerte zeigen 2022 wie auch die beiden Jahre davor keine Überschreitungen des EU-Grenzwertes von 40 µg/m³. Der Grenzwert gemäß IG-L von 30 µg/m³ (Jahresmittelwert) wurde an vier Messstellen in Linz, Salzburg, Graz und Tirol knapp überschritten.

Vorläufige Feinstaubbilanz 2022

Feinstaub hat viele unterschiedliche Quellen, wie Hausbrand, Verkehr, Industrie aber auch Landwirtschaft, und wird zudem weiträumig verfrachtet (z. B. Wüstensand). Hinzu kommt, dass sich Feinstaub auch aus anderen Schadstoffen, sogenannten Vorläufersubstanzen, bilden kann. 

Die meisten Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ für PM10 zeigt die vorläufige Feinstaubbilanz bis 30. Dezember 2022 an den Messstellen Feldkirch Bärenkreuzung, Judendorf Süd und Graz Don Bosco. In Feldkirch waren hohe Beiträge von Bautätigkeiten zu verzeichnen.

Nach vorläufigen Daten wurde damit 2022 das Grenzwertkriterium nach IG-L für PM10 (Immissionsschutzgesetz-Luft; mehr als 25 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr) an keiner Messstelle überschritten. Das Grenzwertkriterium der EU-Luftqualitätsrichtlinie (mehr als 35 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr) für PM10 wurde wie in den Vorjahren nicht überschritten.  

Auch die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) lagen in den meisten Bundesländern nach den vorläufigen Daten unter dem Niveau der Jahre bis 2018.

Trend der Feinstaubbelastung

Zuletzt wurden in den Jahren 2010 und 2011 großflächig Überschreitungen des IG-L-Grenzwertkriteriums für PM10 in Österreich registriert.

Die wesentlichen Faktoren für den Rückgang der Belastung nach 2011 sind einerseits günstigere meteorologische Ausbreitungsbedingungen – deutlich mildere Winter mit kürzeren Perioden, die von tiefen Temperaturen und ungünstigen Verhältnissen geprägt sind – andererseits ein Rückgang der Emissionen von PM10 und Vorläufersubstanzen sekundärer Partikel sowohl in Österreich als auch in den östlichen und nordöstlichen Nachbarstaaten Österreichs, das heißt deutlich verminderte Beiträge von grenzüberschreitendem Transport.

Vorläufige Ozonbilanz 2022

Bei Ozon (O3) lagen die Werte über denen der Vorjahre.

Die Informationsschwelle wurde an sechs Tagen an zehn Messstellen in Kärnten, Niederösterreich und Wien überschritten, 2021 an einem Tag an zwei Messstellen, 2020 an einem Tag und einer Messstelle. An 33 Messstellen wurden Achtstundenmittelwerte über 120 µg/m³ an mehr als 25 Tagen registriert (in den beiden Vorjahren zwischen drei und fünf Messstellen).

Revision der EU-Richtlinien für Luftqualität

Luftverschmutzung schadet der Gesundheit schon bei deutlich niedrigeren Konzentrationen als bisher angenommen. Im Oktober 2022 hat die Europäische Kommission deshalb einen Vorschlag für die Überarbeitung der EU-Richtlinien für Luftqualität veröffentlicht. Dieser Vorschlag sieht neue Grenzwerte vor, unter anderem für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid, die ab 2030 einzuhalten sind.

Grundlage dafür sind die globalen Luftgüteleitlinien (Air Quality Guidelines, AQG) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2021. Diese Richtwerte dienen als Empfehlungen, wie die Bevölkerung besser vor der Belastung mit Luftschadstoffen geschützt werden kann.

Obwohl das Umweltbundesamt in Österreich langfristig einen positiven Trend in der Luftqualität verzeichnet, werden die aktuellen WHO-Richtwerte für Feinstaub (PM2.5), Ozon (O3) und Stickstoffdioxid (NO2) nach wie vor großflächig überschritten.

Vorläufige Daten

Die vorläufige Bilanz der Luftqualität 2022 beruht auf vorläufigen Daten aus den Luftgütemessungen der Ämter der Landesregierungen und des Umweltbundesamtes im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Qualitätssicherung der Daten wird im zweiten Quartal 2023 abgeschlossen, Änderungen zu den vorläufigen Daten sind daher möglich. Grenzwerte für Feinstaub und NO2 sowie Zielwerte für Ozon ebenso Vorgaben für die Messung und Berichterstattung sind im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) festgelegt. Im Fall von Grenzwertüberschreitungen sind entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Belastung durch die Landeshauptleute umzusetzen.