elNa Kontrolle

Die Kraftstoffverordnung schreibt auch Kontrollen der teilnehmenden Betriebe durch das Umweltbundesamt vor (siehe § 18). Die Kontrolle ist stichprobenartig, unangekündigt, risikobasiert und im Regelfall Vorort durchzuführen.

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Je nach Abbildung der Geschäftsfälle sind verschiedene Risiken möglich, was zu unterschiedlichen Kontrollintervallen und –dauern führt. Einflüsse auf die Risikobewertung sind beispielsweise die Mängel der letzten Kontrolle, das Datum der letzten Kontrolle, Anzahl und Volumen der Nachweise, etc. Kontrollen werden i.d.R. 1mal jährlich durchgeführt.

Ergibt die Kontrolle wiederholte oder grobe Mängel (z.B. fehlerhafte Daten), kann das Umweltbundesamt das elNa Nutzerkonto des jeweiligen Betriebs sperren. Jedenfalls sind Nachkontrollen in kürzeren Intervallen notwendig.

Wie in der KVO vorgegeben, hebt das Umweltbundesamt für diese Kontrolltätigkeiten einen Kostensatz ein. Dieser ergibt sich wie folgt:

  • Reisekosten (werden für alle Unternehmen gleich verteilt)
  • Vorort-Zeit
  • Vor- und Nachbearbeitung der Kontrolle

Eine übersichtliche Aufbereitung der zu kontrollierenden Daten und Unterlagen wirkt sich zeitmindernd auf die Kontrolltätigkeit aus. Die Anzahl und Art der erforderlichen Dokumente werden Ihnen von den Kotrolleuren vorgegeben.

Um die Vor- und Nachbearbeitungszeiten zeitlich einzugrenzen ist es erforderlich die Stammdaten Ihres Unternehmens aktuell zu halten und die Angaben zu den zuständigen Personen aktuell zu halten.

Bei der Durchführung der Kostenkalkulation gemäß §21 werden die zugrunde liegenden Aufwände zum Selbstkostensatz ermittelt, d.h. die Betreiber der elNa-Plattform führen diese Tätigkeit nicht gewinnbringend aus.