Die Firma Lietuvos Energija AB beabsichtigt die Errichtung eines neuen Kernkraftwerkes in der Nähe des bestehenden Kernkraftwerks von Ignalina (IKKW) im Stadtbezirk von Visaginas am Ufer des Druksiai-Sees im Nordosten von Litauen.
Für dieses Vorhaben wurde eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, an der sich Österreich beteiligte.
Die zuständige UVP-Behörde war das litauische Ministerium für Umwelt:
Das litauische Umweltministerium hat auf Ersuchen der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) die Notifikation, das UVP-Programm, eine Zusammenfassung des UVP-Programms, die Umweltvertäglichkeitserklärung (UVE) und eine Zusammenfassung der UVE übermittelt.
Österreich beteiligte sich am grenzüberschreitenden Verfahren, da das Vorhaben unter die Espoo Konvention fällt und erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können.
Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des KKW nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, war die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchzuführen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung (Kundmachung und Auflage) ist von den einzelnen Landesregierungen als zuständige UVP-Behörden durchzuführen.
Die nachfolgend aufgelisteten Dokumente lagen seitens der Länder von 12. September bis einschließlich 10. Oktober 2008 auf. Die eingelangten Stellungnahmen wurden an das litauische Umweltministerium weitergeleitet.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet. (siehe Infobox)
Im April 2009 hat das litauische Umweltministerium seine Entscheidung zum UVP-Verfahren veröffentlicht. (siehe unten) |