Schweizer Entsorgungsnachweis

BürgerInnenbeteiligungsverfahren - Geologische Tiefenlager Schweiz

Die Schweiz plant die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle. Hierfür wird zwischen 2005 und voraussichtlich 2029 ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt.

Entsorgungsnachweis

Die Schweiz plant die Errichtung eines Endlagers für abgebrannte Brennelemente sowie für verglaste hochaktive radioaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle. Aus diesem Anlass fand in der Zeit vom 13. September bis 12. Dezember 2005 ein BürgerInnenbeteiligungsverfahren statt.

Im Herbst 2005 wurden die Gesuchsunterlagen und alle relevanten Gutachten und Stellungnahmen zum von der NAGRA vorgelegten Entsorgungsnachweis öffentlich aufgelegt. Alle Interessierten konnten dazu Stellung nehmen. Der Entscheid des Bundesrates erfolgte am 28. Juni 2006.

Entsorgungsnachweis

Sachplan Geologische Tiefenlager

Der Sachplan legt die Ziele sowie Verfahren und Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle radioaktiven Abfallkategorien in der Schweiz ausgewählt werden. Der Schwerpunkt der Suche liegt auf sicherheitstechnischen Kriterien. Dieser gliedert sich in einen Konzeptteil und der Umsetzung. Die Auswahl soll bis zum Jahr 2029 in drei Etappen im Rahmen des Schweizer Raumplanungsgesetzes bzw. der Raumplanungsverordnung getroffen werden. Dazu ist auch die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten vorgesehen. Danach folgen das notwendige Bewilligungsverfahren und die bauliche und technische Umsetzung.

Sachplan Geologische Tiefenlager - Konzeptteil

Im Jahre 2007 wurde eine öffentliche Erörterung zum Konzeptteil des Anhörungsverfahrens durchgeführt, das im April 2008 mit dem Beschluss durch den Schweizerischen Bundesrat abgeschlossen wurde.

Konzeptteil

Sachplan Geologische Tiefenlager - Umsetzung

Seit April 2008 erfolgt die Umsetzung des Sachplans geologische Tiefenlager in drei Etappen.

Das Verfahren wird nach Schweizer Raumplanungsgesetz (RPG) und Raumplanungsverordnung (RPV) durchgeführt und vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet.  Die Umsetzung erfolgt nach einem im Konzeptteil festgehaltenen Verfahren: 

Etappe 1: Auswahl von geologischen Standortgebiete

Etappe 2: Auswahl von mindestens zwei Standorten 

Etappe 3: Standortwahl mit Rahmenbewilligungsverfahren nach KEG  

Bevor der jeweilige Ergebnisbericht dem Schweizerischen Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet wird, ist gegen Ende jeder Etappe eine öffentliche Anhörung vorgesehen.

Beteiligung Österreichs

Radiologische Auswirkungen auf Österreich sind während der Betriebs- und Nachbetriebsphase nicht auszuschließen. Diese sind abhängig von Standort und Planung und im Verlauf des Verfahrens zu klären.

Österreich nimmt am gesamten Prozess teil.

Zur Umsetzung des Sachplans hat der Schweizer Bund zur Behandlung und Beantwortung von sicherheitstechnischen und geologischen Fragen das Technische Forum Sicherheit (TFS) eingerichtet. Geleitet wird das TFS von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen. Im TFS sind u. a. die Kommission für nukleare Sicherheit, die Swisstopo sowie die Entsorgungspflichtigen und die Gemeinden oder Standortregionen vertreten. Österreich entsendet auch zwei VertreterInnen in das TFS.

Links

Bundesamt für Energie (BFE)

Eidgenossisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)