Milek Christoph, Ellmauer Thomas:

    Kriterien und Schwellenwerte zur Beurteilung der Erheblichkeit von rechtswidrigen Eingriffen bei Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie im Sinne des § 181f Strafgesetzbuch (StGB).

    Wien, 2022
    Reports, Band 0823
    ISBN: 978-3-99004-649-4
    63 S.
    Verstöße gegen das Artenschutzrecht werden grundsätzlich nach dem
    Verwaltungsstrafrecht und dem jeweils einschlägigen Materiengesetz
    (z. B. Jagd-, Naturschutz- oder Tierschutzgesetz) geahndet. In Umsetzung
    der EU-Umweltkriminalitätsrichtlinie sind schwere Verstöße allerdings
    nach dem gerichtlichen Strafrecht unter Anwendung des Strafgesetzbuches
    zu verfolgen. Schwere Verstöße liegen dann vor, wenn erhebliche
    Mengen an Exemplaren geschützter Arten geschädigt oder getötet werden.
    In der vorliegenden Studie wird eine Methode beschrieben, mit der rasch
    geklärt werden kann, ob Verstöße gegen das Artenschutzrecht im gerichtlichen
    Strafrecht verhandelt werden müssen, weil sie mutmaßlich erhebliche
    Mengen an Exemplaren betreffen. Für 13 Säugetierarten werden die
    erheblichen Mengen auf Grundlage der verfügbaren Daten, namentlich
    der aktuellen Größe der Bestände, der jährlichen natürlichen Gesamtmortalität
    und eines definierten Toleranzanteils errechnet.

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