Grundwasserschwellenwerte

Grundwasserschutz in Europa

Die grundsätzlichen Ziele für die Bewirtschaftung des Grundwassers in Europa sind in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) geregelt. Die Einhaltung wird auf der Grundlage von Qualitätszielen (Einhaltung der betreffenden Normen, Vermeidung von Salzwasserintrusionen) geregelt, die bis Ende 2015 zu erreichen waren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Fristerstreckung der Zielerreichung bis längstens 2027.

Diese muss im Bewirtschaftungsplan ausreichend dargelegt und erläutert werden. Detaillierte Kriterien für die Bewertung des chemischen Zustands sind in der EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL, 2006/118/EG) geregelt. Diese sieht vor, dass die Mitgliedstaaten, ergänzend zu den EU-weiten Grundwasserqualitätsnormen für Nitrat und Pestizide (Anhang I der GWRL), nationale Grundwasserqualitätsnormen – sogenannte Schwellenwerte – für jene Schadstoffe festzulegen haben, die dafür verantwortlich sind, dass Grundwasserkörper als gefährdet im Sinne der WRRL eingestuft werden d.h. für die die Gefahr besteht, den guten chemischen Grundwasserzustand nicht zu erreichen. Dies erfordert die Berücksichtigung etwaiger Risiken für die menschliche Gesundheit, die Schädigung verbundener aquatischer oder abhängiger terrestrischer Ökosysteme und legitime Nutzungen oder Funktionen des Grundwassers. Auch für Nitrat und Pestizide können somit strengere Schwellenwerte als die EU-weiten Qualitätsnormen erforderlich sein. Anhang II der GWRL enthält allgemeine Leitlinien für die Festlegung von Schwellenwerten.

Die Mitgliedstaaten müssen diese Schwellenwerte unter Berücksichtigung der örtlichen oder regionalen Gegebenheiten auf der zweckmäßigsten Ebene festlegen,  z.B. auf nationaler Ebene, auf Ebene der Flussgebietseinheit oder der einzelnen Grundwasserkörper. Diese Schwellenwerte sind als Kriterien bei der Bewertung des chemischen Zustands des Grundwassers heranzuziehen. Bei Einhaltung der Schwellenwerte sollen die wesentlichen Funktionen des Grundwassers gewährleistet sein.

Die Schwellenwerte werden im Rahmen der Bewirtschaftungspläne regelmäßig überprüft und überarbeitet. Weitere Stoffe können aufgenommen (wenn neue Risiken ermittelt wurden), andere gestrichen werden (wenn vormals ermittelte Risiken nicht mehr bestehen).

In Österreich sind diese Grundwasserschwellenwerte im Rahmen der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (BGBl. II Nr. 98/2010 i.d.g.F.) festgelegt.

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Jahr 2010 einen Bericht über die Grundwasserschwellenwerte, die gemäß der GWRL von den Mitgliedstaaten bis Ende 2008 festzulegen waren. Der Bericht der Kommission steht in allen 22 Sprachen der EU zur Verfügung und wird durch ein zweiteiliges englisches Arbeitsdokument ergänzt, welches die erhobenen Informationen im Detail präsentiert.

Ein ergänzendes Hintergrunddokument zum Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (als Teil des Blueprint im Jahr 2012) die teils erheblichen Unterschiede bei den Grundwasserschwellenwerten.

Weitere Informationen

 

Technical Report on Threshold Value Variability Analysis (2019)

Hintergrunddokument zu den Grundwasserschwellenwerten (2012)

Kommissionsbericht zur Umsetzung der Schwellenwerte (2010)

Broschüre zu Grundwasserschutz in Europa (2008)

EU Kommission

Wasser

Wasserrahmenrichtlinie

Grundwasserrichtlinie

CIRCABC - Water Framework Directive Forum

WISE – Water Information System for Europe