Genehmigungsverfahren 2015 - 2024
Dauer der UVP-Genehmigungsverfahren zwischen 2015 und 2024
Die mittlere Dauer der Genehmigungsverfahren ist stark von den jeweiligen Vorhaben, den Standorten und deren Komplexität geprägt. Es ist eine erhebliche Verkürzung der Verfahren ersichtlich, wenn die mittlere Verfahrensdauer ab der öffentlichen Auflage bis zur Entscheidung der UVP-Behörde berechnet wird. Ab der öffentlichen Auflage liegen die Unterlagen für das beantragte Vorhaben vollständig vor (Ausnahme sind auch hier nachträgliche Projektänderungen, die zu weiteren Verfahrensverzögerungen führen können).
Die mittlere Verfahrensdauer aller UVP-Genehmigungsverfahren von 2015 bis 2024, mit Hilfe des Medians berechnet, liegt vom Einbringen des Genehmigungsantrages bis zur Entscheidung bei 22,6 Monaten. Von Beginn der öffentlichen Auflage (Vollständigkeit der Unterlagen) bis zur Entscheidung liegt sie bei 10,6 Monaten.
In den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2023 lag die mittlere Verfahrensdauer ab der öffentlichen Auflage über dem medianen Wert. Mehrere komplexe Verfahren, die in diesen Jahren erstinstanzlich entschieden wurden, trugen zu diesem höheren Wert bei (z.B. Straßenbauvorhaben, Wasserkraftwerke und HL-Bahnvorhaben).
Für die 28 (davon 11 Windkraftanlagen) im Jahr 2024 finalisierten erstinstanzlichen Verfahren kann eine deutliche Verringerung der Verfahrensdauer festgestellt werden. Diese konnten mit einer mittleren Dauer von 8,9 Monaten (ab öffentlicher Auflage) bzw. 17,4 Monaten (ab Antrag) abgeschlossen werden. Dies ist voraussichtlich auf die mit der UVP-G-Novelle 2023 eingeführten Beschleunigungsmaßnahmen (wie etwa die Möglichkeit von Fristsetzungen) zurückzuführen.
Die Dauer aufgeschlüsselt nach Verfahrensart vom Antrag bis zur Entscheidung der UVP-Behörde lag für UVP-Verfahren im Mittel bei 24,3 Monaten. In vereinfachten Verfahren konnte im Mittel innerhalb von 18,5 Monaten entschieden werden.
Die stark vom Mittel abweichende Verfahrensdauer bei UVP-Verfahren in den Jahren 2017 bis 2019 ist dem Abschluss mehrerer besonders aufwändiger UVP-Verfahren geschuldet. Dies waren unter anderem die S 8 Marchfeld Schnellstraße, die Pumpspeicherkraftwerke Limberg III und Ebensee, die Deponie Enzersdorf an der Fischa und die S 34 Traisental Schnellstraße.
Die Verfahrensdauer bei vereinfachten Verfahren lag in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 über dem mittleren Wert bei der Dauer vom Antrag bis zur Entscheidung. Verfahren wie z.B. die Windpark Soboth-Eibiswald, Messequadrant Fröhlichgasse Graz oder die Anschlussstelle Traun/Haid der Westautobahn waren unter anderem dafür verantwortlich, da die Dauer vom Antrag bis zur öffentlichen Auflage (vollständige Unterlagen) zwischen knapp 21 Monaten und 50 Monaten lag.
Betrachtet man die Verfahrensdauer nach Verfahrensart ab Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Entscheidung der UVP-Behörde, liegt sie für UVP-Verfahren bei 13,5 Monaten und für vereinfachte Verfahren bei 9 Monaten.
Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen kam es vor allem in den Jahren 2018 und 2019 bei UVP-Verfahren zu längeren Verfahrensdauern als im langjährigen Mittel. Zu diesen besonders aufwändigen UVP-Verfahren zählen – wie bereits oben erwähnt - insbesondere die S 8 Marchfeld Schnellstraße, die S 34 Traisental Schnellstraße oder die Hochleistungsstrecke-Strecke Wien – Salzburg (viergleisiger Ausbau und Trassenverschwenkung im Abschnitt Linz-Marchtrenk). Vereinfachte Verfahren mit über dem Mittel liegender Verfahrensdauer sind vor allem in den Jahren 2019, 2021 und 2023 zu verzeichnen. Zu ihnen zählen z.B. die Vorhaben Spange Wörth, Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie Abbaufeld Kies IV in Markgrafneusiedl sowie die Anschlussstelle Traun/Haid der Westautobahn.