Genehmigungsverfahren 2016 - 2025
Dauer der UVP-Genehmigungsverfahren zwischen 2016 und 2025
Die mittlere Dauer von UVP-Genehmigungsverfahren wird wesentlich durch die Art des Vorhabens, den Standort sowie den Grad ihrer Komplexität beeinflusst. Wird die Verfahrensdauer ab der öffentlichen Auflage bis zur Entscheidung der UVP‑Behörde betrachtet, ergibt sich eine deutliche Verkürzung. Zu diesem Zeitpunkt liegen die für das Vorhaben erforderlichen Unterlagen grundsätzlich vollständig vor; ausgenommen sind nachträgliche Projektänderungen, die zu Verzögerungen führen können.
Die anhand des Medians ermittelte mittlere Dauer aller UVP‑Genehmigungsverfahren im Zeitraum von 2016 bis 2025 beträgt vom Einbringen des Genehmigungsantrags bis zur Entscheidung der UVP‑Behörde (Genehmigungsbescheid) 22,6 Monate. Wird der Zeitraum ab Beginn der öffentlichen Auflage – und damit ab Vorliegen vollständiger Unterlagen – betrachtet, reduziert sich die mittlere Verfahrensdauer auf 11,3 Monate.
Über der mittleren Dauer gemessen vom Genehmigungsantrag bis zum Bescheid, also über 22,6 Monate, lagen Verfahren in den Jahren 2017, 2019, 2020, 2021 und 2023. Unter dieser mittleren Dauer (zum Teil deutlich) lagen Verfahren der Jahre 2016, 2018, 2022, 2024 und 2025.
Die mittlere Dauer ab der öffentlichen Auflage bis zum Genehmigungsbescheid von 11,3 Monaten wird in den Jahren 2018 bis 2021 sowie 2023 (zum Teil leicht) überschritten; 2016, 2017, 2022, 2024 und 2025 wird sie unterschritten.
Bei den 46 in den Jahren 2024 und 2025 abgeschlossenen erstinstanzlichen UVP‑Genehmigungsverfahren (davon 26 Windkraftanlagen) ist eine klare Verkürzung der Verfahrensdauer erkennbar. Die Verfahren konnten im Median innerhalb von 17,4 Monaten oder 19,5 Monaten ab Einbringung des Antrags beziehungsweise innerhalb von 8,9 Monaten oder 11,1 Monaten ab Beginn der öffentlichen Auflage abgeschlossen werden (siehe Abbildung 6). Diese Entwicklung ist voraussichtlich auf die breite Erfahrung mit der Genehmigung von Windkraftanlagen sowie die mit der UVP‑G‑Novelle 2023 eingeführten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung zurückzuführen, etwa auf die Möglichkeiten einer besseren Strukturierung der Verfahren und der Möglichkeit der Setzung von weiteren Fristen.
Dauer vom Antrag bis zur Entscheidung (UVP-Genehmigungsbescheid)
Die mittlere Dauer vom Antrag bis zur Entscheidung der UVP-Behörde betrug bei UVP-Verfahren 24 Monate, bei vereinfachten Verfahren 18,6 Monate.
In den meisten Jahren liegt die mittlere Verfahrensdauer sowohl von UVP-Verfahren als auch bei vereinfachten Verfahren unter oder knapp am mittleren Wert. Die in den Jahren 2017 bis 2019 sowie im Jahr 2023 über dem Mittel liegende Dauer der UVP-Verfahren ist auf den Abschluss mehrerer komplexer und umfangreicher Vorhaben zurückzuführen, darunter die S 8 Marchfeld Schnellstraße, die Pumpspeicherkraftwerke Limberg III und Kraftwerk Tauernbach-Gruben, die Deponie Enzersdorf an der Fischa, das Kraftwerk Innstufe Imst-Haiming sowie die Erweiterung des Dolomitabbaus in Steinhof.
Für die über dem mittleren Wert liegende Dauer bei vereinfachten Verfahren zwischen 2020 bis 2023 waren unter anderem Verfahren wie Windpark Steinriegel III, Messequadrant Fröhlichgasse Graz und A1 Westautobahn Anschlussstelle Traun/Haid verantwortlich.
Gründe für die längeren Verfahrensdauern liegen überwiegend in mehrfachen Vorhabensänderungen und -modifikationen der Projektwerber:innen inkl. erforderlicher Kundmachungen sowie Verbesserungsaufträgen.
Dauer von der öffentlichen Auflage bis zur Entscheidung
Von der öffentlichen Auflage (Vollständigkeit der Unterlagen) bis zur Entscheidung betrug die mittlere Verfahrensdauer 13,8 Monate bei UVP‑Verfahren und 9,1 Monate bei vereinfachten Verfahren (siehe Abbildung 8).
Unter oder über dem Mittel liegende Verfahrensdauern bei UVP‑Verfahren und vereinfachten Verfahren sind ausgeglichen in den letzten 10 Jahren verteilt.
Zu den besonders aufwändigen UVP-Verfahren, die auch nach der öffentlichen Auflage über der mittleren Dauer lagen, zählen die S 8 Marchfeld Schnellstraße, die S 34 Traisental Schnellstraße oder die Hochleistungsstrecke-Strecke Wien – Salzburg (viergleisiger Ausbau und Trassenverschwenkung im Abschnitt Linz-Marchtrenk). Bei den vereinfachten Verfahren waren dies z.B. die Spange Wörth oder die Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie Abbaufeld Kies IV in Markgrafneusiedl. Zu den Gründen siehe bereits oben.


