BMEN-Register

Seit dem 26.1.2024 ist das BMEN-Register fertiggestellt und steht nun den Anlagenbetreibenden und Zertifizierungsstellen zur Verfügung. 

Um Zugang zu diesem Register zu erhalten, ist es seit dem 2.11.2023 für Anlagenbetreiber möglich, sich als Anlagenbetreiber gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) im EDM zu melden. Dafür ist es nötig, dass in den Stammdaten des EDM die neue Tätigkeit "Anlagenbetreiber gemäß BMEN-VO" ergänzt bzw. angelegt wird. Diese Ergänzung ist für Anlagenbetreiber erforderlich, um Zugang zum BMEN-Register zu erhalten. 

Das BMEN-Register ist über die EDM Seite und unter folgendem Link erreichbar: https://edm.gv.at/bmen

Weitere Informationen und Vorgangsweisen betreffend BMEN-Register finden Sie im Handbuch „BMEN-Register und Registrierung und Stammdatenverwaltung im EDM“.   

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: BMEN@umweltbundesamt.at

Im Register werden die nachhaltige Biomasse und die THG-Einsparungen für die Erzeugung von Elektrizität, Wärme und Kälte durch Meldungen der Anlagenbetreiber erfasst. Betroffen sind Anlagen, die entweder feste Biomasse (≥ 20 MW), Biogas (≥2 MW) oder flüssige Biobrennstoffe einsetzen.

Nicht erfasst werden hier Biokraftstoffe gemäß Kraftstoffverordnung, da diese im Biokraftstoffregister elNa (elektronischer Nachhaltigkeitsnachweis) erfasst werden.

Die Einhaltung der Kriterien bezüglich Nachhaltigkeitsanforderungen und Treibhausgaseinsparungen wird von Zertifizierungsstellen überprüft und die Erfassung der nachhaltigen Biomasse und der THG-Einsparungen erfolgt durch Meldungen der Anlagenbetreiber im BMEN-Register.

Gemäß §8 (2) der BMEN-VO ist der Umweltbundesamt GmbH gestattet von Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen und von Betreibern von Zertifizierungssystemen Auskünfte, Unterlagen und Informationen zu verlangen, soweit dies zur Durchführung dieser Verordnung oder zur Erfüllung der Berichtspflichten der Republik Österreich gegenüber den Organen der Europäischen Union erforderlich ist.

Anlagenbetreiber:

Gemäß §8 (5) der BMEN-VO haben Anlagenbetreiber der Umweltbundesamt GmbH bis zum letzten Tag im Februar jeden Jahres erhaltene Zertifikate in Kopie sowie die Mengen an Elektrizität, Wärme oder Kälte, welche unter Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen im vorhergehenden Jahr erzeugt wurden, zu übermitteln.

Zertifizierungsstellen:

Gemäß §8 (3) der BMEN-VO haben Zertifizierungsstellen der Umweltbundesamt GmbH jährlich bis zum letzten Tag im Februar des folgenden Kalenderjahres sowie auf Anfrage folgende Informationen elektronisch zu übermitteln:

  • ein nach Zertifizierungssystemen aufgeschlüsseltes Verzeichnis (oder einen Auszug daraus) aller Anlagenbetreiber, denen sie Zertifikate ausgestellt, verweigert oder entzogen haben sowie eine Liste aller kontrollierten Anlagenbetreiber, aufgeschlüsselt nach Zertifizierungssystemen,
  • eine Liste aller bei Anlagenbetreibern im vergangenen Jahr durchgeführten Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Zertifizierungssystemen und
  • einen Bericht über ihre Erfahrungen mit den von ihnen angewendeten Zertifizierungssystemen, insbesondere zur Einhaltung der Systemvorgaben

Biokraftstoffe & Nachhaltigkeit Register (elNa)

Anlagenbetreiber, die nicht auf die Nutzung der Eigenerklärung zurückgreifen, sondern schon im Jahr 2023 die Nachhaltigkeit ihrer Biomasse (nach zuvor erfolgter Zertifizierung) nachweisen wollen, können sich an BMEN@umweltbundesamt.at wenden.