Bewertung des Erhaltungsgrads der Natura 2000-Schutzgüter

Empfehlungen für die Bewertung des Erhaltungsgrads von Lebensräumen und Arten

Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen“ (Art. 2).

Image Wind Löwenzahn

Die FFH-Richtlinie definiert allgemein, was unter "günstiger Erhaltungszustand" zu verstehen ist (Art.1). In den Art. 17-Berichten wird der Erhaltungszustand jeweils anhand von vier Parametern bewertet. Jeweils einer der Parameter bewertet den Erhaltungsgrad von konkreten Vorkommen („Struktur & Funktionen“ bei den Lebensraumtypen, „Habitat der Arten“ für Arten). 

Unter der Leitung des Umweltbundesamtes wurden Indikatoren und Schwellenwerte für die Lebensraumtypen und Arten des Natura 2000-Netzwerkes entwickelt, mit denen der Erhaltungsgrad bewertet werden kann.

Der Bericht "Entwicklung von Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerten zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Schutzgüter" behandelt 80 Vogelarten, 91 (weitere) Tier- und Pflanzenarten und 65 Lebensraumtypen.

Band 1: Vogelarten

Band 2: FFH-Arten 

Band 3: FFH-Lebensraumtypen 

Richtline 2006/105/EG zur Anpassung der Richtlinien 73/239/EWG; 74/557/EWG und 2002/83/EG im Bereich Umwelt anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens