Verfahrensmonitoring

UVP-Verfahren 2015 - 2024

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) sieht vor, dass vor der Genehmigung bestimmter Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Dabei sollen die voraussichtlichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt im Vorhinein umfassend dargestellt und geprüft werden.

Gemäß § 43 Abs. 1 UVP-G 2000 werden seit 2009 Angaben über die jedes Jahr durchgeführten Verfahren mit Art, Zahl und Verfahrensdauer zur Verfügung gestellt. In die aktuelle Auswertung der langjährigen Betrachtung werden die letzten zehn Jahre einbezogen (2015 bis 2024).

Photo documents with paperclips

Die Grafiken zu Anzahl und Art der Genehmigungs- und Feststellungsverfahren in Österreich, dargestellt nach Behörde, sowie Angaben über die Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) basieren auf den von den UVP-Behörden (Landesregierungen, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - BMK und BVwG) erhobenen und übermittelten Daten.

Dargestellt werden UVP-Genehmigungs- und Feststellungsverfahren die bei den UVP-Behörden geführt werden sowie Rechtsmittelverfahren beim BVwG. Das UVP-Feststellungsverfahren gem. § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 untersucht, ob ein konkretes Vorhaben einer Genehmigungspflicht nach dem UVP-G 2000 unterliegt.

Bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr werden Auswertungen durchgeführt, die sowohl die Gesamtsituation der Verfahren in Österreich widerspiegeln - aller Bundesländer und des BMK im Hinblick auf Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken - als auch jene jeder einzelnen UVP-Behörde.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren können in den Datenbanken zu Genehmigungs- und Feststellungsverfahren abgefragt werden.

UVP-Datenbank

UVP-Feststellungsbescheiddatenbank