EU Rahmenbedingungen für industrielle Anlagen

Ein nachhaltiger Industriestandort Österreich braucht eine verantwortungsvolle Umweltpolitik. Internationale und nationale Standards stellen sicher, dass Industrieanlagen den Stand der Technik nutzen und Umweltauswirkungen minimieren. Für den Einsatz von Umwelttechnologien, die Emissionen vermeiden oder verringern, gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip.

Foto Schlott einer Fabrik

Industrieemissions-Richtlinie

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL, IED; RL 2010/75/EU) regelt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten. Sie sieht auch Vorschriften zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und zur Abfallvermeidung vor, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.

Dazu sieht die IE-RL die Anwendung des Standes der Technik (BVT – beste verfügbare Technik) vor, für die Minderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie für Abfallbehandlung und Ressourceneffizienz sowie für Energieeffizienz.

In der Industrieemissionsrichtlinie wurden im Jahr 2010 die Richtlinien über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-RL), die Großfeuerungsanlagenrichtlinie (LCPD), die Abfallverbrennungsrichtlinie (WID) und drei Titandioxidrichtlinien zusammengefasst.

IE - Richtlinie (RL 2010/75/EU)

Im Jahr 2019/2020 wurde die IE-RL evaluiert. In einem Impact-Assessment 2020/2021 werden insbesondere eine verbesserte Umsetzbarkeit der BVT-Schlussfolgerungen sowie eine Stärkung der Elemente Kreislaufwirtschaft (Circular Economy), Energieeffizienz und klimaschutzkompatible Technologien untersucht.

Sevilla Prozess zur Erstellung der BAT Dokumente

Auf technischer Ebene wird der integrative Ansatz der IE-Richtlinie konkretisiert. Dies geschieht im Zuge der Erstellung von Europäischen BAT Referenz-Dokumenten (BREF), in denen die BVT (englisch: BAT – best available techniques) beschrieben werden.
Um diese BREFs auf EU-Ebene zu erstellen, organisiert die EU Kommission einen Informationsaustausch mit ExpertInnen aus den Mitgliedstaaten, der Industrie und von Umweltorganisationen. Diese Arbeit wird vom Europäischen IPPC-Büro (EIPPCB) in Sevilla in Spanien koordiniert. Das Ergebnis dieses Prozesses sind BVT-Referenzdokumente. Die darin enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen (englisch: BAT Conclusions; BATc) werden von der Kommission als Durchführungsbeschluss veröffentlicht.

Grafik Wichtige Schritte im Sevilla Prozess: Initial Positions → Kick-off Meeting → Datensammlung → Draft → Kommentierung → Final Meeting → Final Draft → Kommentierung → BREF & BAT Conclusions → Diskussion in Artikel 13 Forum → Abstimmung in Artikel 75 Komitee → Veröffentlichung der BAT Conclusions

Die BVT-Schlussfolgerungen sind per Verordnung und/oder Bescheid national umzusetzen. Neuanlagen müssen den Anforderungen und insbesondere den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten (BAT-AEL) sofort entsprechen, bestehende Anlagen sind innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen anzupassen.

BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter (Englisch)

BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter (Deutsch)

Branchen

Energiewirtschaft

Die Energiewirtschaft umfasst die Umwandlung von Energie und die Herstellung von Energieträgern.

Herstellung und Verarbeitung von Metallen

Die Metalltechnische Industrie in Österreich umfasst über 1.200 Unternehmen aus den Industriezweigen Maschinenbau, Anlagenbau, Stahlbau, Gießerei und andere. 

Mineral­ver­arbei­tende Industrie

Der mineralverarbeitenden Industrie gehören in Österreich etwa 300 Betriebe an. Sie umfasst unter anderem die Industriezweige Feinkeramik, Gips, Zement und Ziegel. 

Chemische Industrie

Zur chemischen Industrie zählen rund 300 Betriebe in Österreich. Zu den wichtigsten Branchen gehören die Herstellung von Kunststoffwaren, Pharmazeutika, Chemikalien, Kunststoffe in Primärform und Chemiefasern.

Abfallbehandlung und Abfallverbrennung

Seit 2009 ist es in Österreich verboten, unbehandelte Abfälle auf Deponien abzulagern. Um die Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes zu erfüllen, kommen viele unterschiedliche Verfahren zum Einsatz.

Sonstige in­dus­trielle Tätig­keiten

Industrielle Tätigkeiten, wie beispielsweise die Intensivtierhaltung, Gerbereien, Schlachthäuser oder die Textilindustrie unterliegen verschiedenen Regelungen.

Umweltinspektionen

Die IE-RL verlangt Umweltinspektionsprogramme und Umweltinspektionspläne für die Anlagen. Diese umfassen die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlagen auf die Umwelt. Je nach Risikobewertung der Anlage ist eine Umweltinspektion alle ein bis drei Jahre vor Ort durchzuführen. 

EDM: Umweltinspektionsprogramme (Deutsch)
EDM: Umweltinspektionspläne (Deutsch)

Nationale Umsetzung der IE-RL und der BVT-Schlussfolgerungen

Die Umsetzung der IE-RL und der BVT-Schlussfolgerungen erfolgt in zahlreichen nationalen Gesetzen und Verordnungen zum Schutz der Umwelt und zur Begrenzung der Emissionen aus industriellen Anlagen.

Folgende nationalen Gesetze und Verordnungen sehen die Begrenzung von Emissionen nach dem Stand der Technik (ident mit BVT) vor:

  • die Gewerbeordnung 1994 (BGBl. Nr. 194/1994 i.d.g.F.),
  • das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG; BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.),
  • das Mineralrohstoffgesetz (MinroG; BGBl. I Nr. 38/1999 i.d.g.F.),
  • das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG; BGBl. I Nr. 102/2002 i.d.g.F.),
  • das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013; BGBl. I Nr. 150/2004 i.d.g.F.),
  • das Immissionsschutzgesetz- Luft (IG-L; BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F.) und
  • einzelne Gesetze auf Bundesländerebene.

Branchen-spezifische Emissionsgrenzwerte sind enthalten in:

  • den Abwasseremissionsverordnungen,
  • dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, der Abfallverbrennungsverordnung (AVV; BGBl. II Nr. 389/2002 i.d.g.F.),
  •  Verordnungen zur Gewerbeordnung (beispielsweise Feuerungsanlagen-Verordnung; FAV; BGBl. II Nr. 331/1997 i.d.g.F.) 

Berichte über Industriestandorte

Die ExpertInnen des Umweltbundesamts evaluieren seit rund 20 Jahren Industrieanlagen in Österreich, beschreiben die Umweltsituation an den Standorten und publizieren die Ergebnisse. Darüber hinaus leiten sie aus der Zusammenschau von Emissionen und Umweltsituation Empfehlungen ab.

Medienübergreifende Umweltkontrolle an 14 Standorten  
Medienübergreifende Umweltkontrolle in ausgewählten Gebieten. Kurzfassung.
Hirnsdorf (Intensivtierhaltung)
Reutte (Hartmetalle)
Görtschitztal (Altlast und Zementwerk)

Umweltförderungen

Das größte österreichische Förderinstrument ist die Umweltförderung des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz in der Zuständigkeit der Umweltministerin oder des Umweltministers. Die Umweltförderung Inland wird von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) verwaltet.

Förderungswürdig sind Investitionen zum Umweltschutz in allen Bereichen (unter anderem Abluft- oder Abwasserreinigung, Energieeffizienz).

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Kommunalkredit Public Consulting

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