Abfallbehandlung und Abfallverbrennung

Abfälle werden in Österreich in Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen thermisch verwertet. Die eingesetzten Verbrennungstechnologien und Rauchgasreinigungsverfahren verfügen über einen hohen technischen Standard.

Foto Müllverbrennungsanlage Spittelau in Wien

Der Stand der Technik ist in den europäischen BAT Referenz-Dokumenten, kurz BREFs, beschrieben. Grundlage für die BREFs ist die Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-RL, engl. IED). Anhang I Ziffer 5 der IE-RL "Abfallbehandlung" legt fest, welche Abfallbehandlungsanlagen unter die Richtlinie fallen und somit auch den entsprechenden BREFs unterliegen. Die BAT-Referenz Dokumente wurden vom European IPPC Bureau (EIPPCB) und der technischen Arbeitsgruppe (TWG) erstellt. Die TWG besteht aus ExpertInnen der EU-Mitgliedsstaaten, der Industrie, der EU Kommission und von Umweltorganisationen.

BAT-Referenz Dokumente für die Abfallbehandlung

Weiterführende Informationen:

Behandlung von Abfällen mit chemischen und physikalischen Verfahren

Foto Abfallverbrennungsanlage der MA 48 der Stadt Wien

Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen

Für gewisse Abfälle ist der Einsatz von thermischen Verfahren notwendig. In Österreich weist die Abfallverbrennung einen hohen technischen Standard bei den Verbrennungstechnologien und der Rauchgasreinigungsverfahren auf. Das Umweltbundesamt gibt in Studien einen Überblick über den Stand der Technik in der Abfallverbrennung. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

In Österreich gibt es derzeit zwölf Standorte mit Abfallverbrennungsanlagen, die Verbrennungslinien mit einer Verbrennungskapazität größer zwei Tonnen pro Stunde haben. Darunter fallen auch Anlagen, die speziell für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen oder die Verbrennung von Klärschlamm ausgerüstet sind.

Darüber hinaus gibt es 23 Standorte von Abfallmitverbrennungsanlagen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die Abfälle zusammen mit konventionellen Brennstoffen verbrennen. Sie wandeln die Verbrennungsenergie in Strom, Fernwärme, Prozesswärme oder Prozessdampf (z.B. Papier und Zellstoffindustrie, Span- und Faserplattenindustrie, Kraftwerke, Zementindustrie) um.

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) beinhaltet in Kapitel IV und im Anhang VI eigene Regelungen für Abfall(mit)verbrennungsanlagen. Diese Regelungen sind in Österreich in der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) umgesetzt. Jedes Jahr wird ein Bericht über die Abfall(mit)verbrennungsanlagen gemäß § 18 AVV veröffentlicht. Im ersten Teil des Berichts werden Anlagen, die über eine Nennkapazität von zwei Tonnen Abfalleinsatz pro Stunde oder mehr verfügen, dargestellt. Zu diesen Anlagen werden detaillierte Daten (Schadstoffe, Grenzwerte, Konzentrationen, Frachten) angegeben. Den zweiten Teil bildet eine Liste jener Anlagen, die über eine Nennkapazität von weniger als zwei Tonnen pro Stunde verfügen.

Abfallverbrennungsverordnung

Bericht über Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen gemäß § 18 AVV