CLP-Basic
Die Grundlagen des europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems sowie die Mitteilungsverpflichtung an Giftinformationszentralen gem. CLP Art.45
Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)

Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und ist seit 20. Jänner 2009 in Kraft. Sie basiert auf dem sogenannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals, kurz GHS. Eine weitere wichtige Neuerung im Rahmen der CLP-Verordnung sind die durch Art. 45 in Verbindung mit dem neuen Anhang VIII der CLP-Verordnung umfassenden Meldeverpflichtungen für Unternehmen an Giftinformationszentralen.
Diese gelten
- für neue Gemische zur Verwendung durch Verbraucher:innen:
ab 1. Jänner 2021 - für neue Gemische zur gewerblichen Verwendung:
ab 1. Jänner 2021 - für neue Gemische zur industriellen Verwendung:
ab 1. Jänner 2025
Die Übergangsfrist für am Markt befindliche Gemische endet am 1. Jänner 2025. Um jene in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sein.
Umweltbundesamt-Expert:innen bieten Ihnen in diesem Seminar Informationen zu folgenden Themen:
- Die grundlegenden Bestimmungen und Elemente der CLP-Verordnung
- Kennzeichnungsbestimmungen
- Informationsanforderungen gem. Art. 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung
- Verpflichtungen und Fristen
- Das ECHA Poison Centre Notification Portal: ab wann ist es verfügbar? Wie ist es zu handhaben?
- UFI-Generator, PCN-Dossier und IUCLID: was ist das, wofür benötige ich es und wie verwende ich es?
Nächster Termin
Der Workshop am 28.04.2025 wurde leider abgesagt.
Der nächste Termin findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt und wird im Sommer auf dieser Seite bekanntgegeben.
Anfragen bitte an chemikalienseminare@umweltbundesamt.at