Gentechnik Recht in der EU

Gesetzliche Regelungen für GVO in der EU

Europäische Regelungen für die Verwendung von GVOs dienen im Einklang mit der europäischen Politik der Lebensmittelsicherheit und dem Schutz der Umwelt.  

Foto Europaflagge

Die beiden Hauptziele sind:

  • der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt (basierend auf dem Vorsorgeprinzip) und
  • der freie Warenverkehr von zugelassenen GVO-Produkten in allen Mitgliedsstaaten der EU (Binnenmarktprinzip).

Darüber hinaus stützen sie sich auf das Konzept der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung um die Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten zu ermöglichen. Sie sind darauf ausgerichtet einheitliche, transparente Verfahren der Risikoabschätzung und Zulassung von GVO zu etablieren. 

Die Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt bildet den Rahmen der europäischen Gentechnikgesetzgebung. Sie regelt sowohl die Freisetzung von GVO in die Umwelt zu Versuchszwecken (zum Beispiel Feldversuche) als auch das Inverkehrbringen von GVO (zum Beispiel die Einfuhr von GVO zu Zwecken der Verarbeitung oder den Anbau). Die Lebensmittelsicherheit sowie (Umwelt-)Risiken werden vor einer Zulassung bei der vorgeschriebenen Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unter Einbindung der Mitgliedstaaten geprüft.