Umweltmanagement - Gesetz

Mit der UMG Register Verordnung wurde die Schaffung von weiteren nationalen Registern umgesetzt, wobei insbesondere die Voraussetzungen für die Registrierung von Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden, geregelt wurde.

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In den nach § 15 Abs. 5 Umweltmanagementgesetz geschaffenen Registern können unter bestimmten Voraussetzungen EFB-Betriebe, Responsible-Care-Betriebe und nach ISO 14001 zertifizierte Betriebe eingetragen werden. Die Eintragung in diese Register bildet die Grundlage für die Inanspruchnahme von Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen nach dem UMG und dem AWG 2002.

UMG Register Verordnung, BGBl. II Nr. 152/2012