Gentechnik Recht Österreich

Regelungen und Zuständigkeiten für GVO

Die österreichischen Gentechnikregelungen umfassen das österreichische Gentechnikgesetz (GTG), das zentrale Materiengesetz für die Anwendung von GVO in Landwirtschaft und Medizin, eine Reihe von Verordnungen auf Bundesebene (zum Beispiel Saatgut-Gentechnik-Verordnung) und die Gentechnik-Vorsorgegesetze der Bundesländer zur Regelung von Koexistenzfragen.

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In Österreich sind die Zuständigkeiten für die Anwendung von GVO auf vier Bundesministerien aufgeteilt. 

  • Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) für Anwendungen zu kommerziellen oder entwicklungstechnischen Zwecken durch alle Institutionen außer Universitäten.
    Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung (BMBWF) für Anwendungen von GVO im geschlossenen System und in Bezug auf absichtliche Freisetzungen von GVO in die Umwelt, die von Universitäten oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes durchgeführt werden.
    Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung
  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als zusätzliche Behörde für die absichtliche Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO oder die Zulassung von GV Futter- und Lebensmittel in Bezug auf landwirtschaftliche Aspekte.
    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
  • Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als zusätzliche Behörde für die absichtliche Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO oder die Zulassung von GV Futter- und Lebensmittel in Bezug auf Umweltgefahren. Das Umweltbundesamt unterstützt das BMK in dieser Funktion und nimmt für das BMK auf Basis des Gentechnikgesetzes zu Anträgen auf Freisetzung oder Inverkehrbringen von GVO Stellung.
    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Links:

Rechtsvorschriften in Österreich zur Gentechnik

Landesgesetze zur Gentechnik 

Gentechnik-Aufgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Gentechnikkommission

Die österreichische Gentechnikkommission (GTK) berät die zuständigen Behörden bei der Vollziehung des Österreichischen Gentechnik-Gesetzes (GTG) sowie in grundsätzlichen Fragen der Anwendungen der Gentechnik. Die GTK ist aus Vertretern der Ministerien, Sozialpartnern und wissenschaftlichen Sachverständigen (aus Naturwissenschaft, Medizin und Ethik) zusammengesetzt.

Zusätzlich wurden mit dem GTG drei wissenschaftliche Ausschüsse (WA) eingerichtet, welche Stellungnahmen zu Fragen der Anwendung von GVO bzw. Gesetzesentwürfen abgeben. Das Umweltbundesamt ist als Vertreter des BMK für die GTK nominiert.

Geschäftsstelle beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

Das österreichische Gentechnikbuch