Gesetze, Richtlinien & Konventionen

In Österreich liegen Angelegenheiten des Naturschutzes in Gesetzgebung und Vollziehung in der Komptenz der Bundesländer. Der Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere wird durch die Naturschutzgesetze und Artenschutzverordnungen sowie durch die Jagd- und Fischereigesetze der Bundesländer geregelt.

Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden die entsprechenden Richtlinien in den Landesnaturschutzgesetzen und Verordnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es zahlreiche internationale Abkommen zum Schutz von Lebensräumen und Arten, denen Österreich beigetreten ist. 

Ulmen-Zipfelfalter. Eine in Österreich gefährdete Tagfalterart.

Nationalparks, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz

Für Natur- und Landschaftsschutz, Schutz von Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Flechten, Moose) sowie für die Einrichtung und den Betrieb von Nationalparks sind in Österreich die Naturschutzabteilungen der Landesregierungen verantwortlich. Jedes Bundesland hat ein eigenes Natur- und Landschaftsschutzgesetz sowie Artenschutzverordnungen.

Links der Landesregierungen

Links zu den Artenschutzverodnungen der Bundesländer