Biodiversität

Biologische Vielfalt ist die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Sie umfasst alle Arten und Organisationsstufen von Lebewesen sowie deren genetische Vielfalt, die Vielfalt von Lebensräumen und die in diesen Systemen wirkenden Prozesse. Biodiversität ist das Fundament für das menschliche Wohlergehen und einen gesunden Planeten sowie aller Lebenssysteme. Wir sind von ihr abhängig in Bezug auf Nahrung, Gesundheit, Energie, saubere Luft und trinkbares Wasser.  

Sonnentau und Tormoose.

Diese Lebensgrundlage ist jedoch in Gefahr, da der Verlust an Lebensräumen, Arten und Genen ungebremst voranschreitet. Der Verlust an Biodiversität wird neben dem Klimawandel als die bedeutendste globale Umweltbedrohung gesehen. Dieser Entwicklung kann nur durch weltweite Zusammenarbeit entgegengewirkt werden.

Biodiversitätskonvention

Im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) wurde 1992 das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) beschlossen.  Es ist das erste weltweite Abkommen, das den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt umfassend behandelt. Die Konvention ist ein Rahmenabkommen, das Strategien und Ziele formuliert, die von den Vertragsparteien auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Die Konvention trat 1993 in Kraft. Österreich ist seit 1995 Vertragspartei.

Es ist das erste Übereinkommen, dass sich global mit Natur- und Artenschutz beschäftigt und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung anstrebt. Um beim Umgang mit biologischer Vielfalt sowohl ökologische, ökonomische und als auch soziale Aspekte in Einklang zu bringen, wurden drei Kernziele festgelegt:

  • Erhalt der biologischen Vielfalt
  • Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
  • Sicherstellung des Zugangs zu und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung von (genetischen) Ressourcen (Access and Benefit Sharing / ABS)

Links

Convention on Biological Diversity

International Day for Biological Diversity - 22 May

TEEB - The Economics of Ecosystems and Biodiversity

Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) - der neue globale Rahmen zum Schutz der Biodiversität 

Im Dezember 2022 endete die 15. UN-Biodiversitätskonferenz (COP15, Montreal/Kanada) mit einer wegweisenden Abschlusserklärung: Mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Zusätzlich sollen 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden. 

Die teilnehmenden 188 Staaten der UN-Biodiversitätskonvention einigten sich auf einen wegweisenden Biodiversitätsrahmen – das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF).  Dieser folgt dem Strategischen Plan zum Erhalt der biologischen Vielfalt (2011–2020).

Der globale Strategische Plan zur Biodiversität 2011-2020 wurde von den Vertragsstaaten der CBD auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz 2010 (COP10, Aichi-Nagoya/Japan) verabschiedet. Vision war ein Leben im Einklang mit der Natur.  Der Plan enthielt fünf strategische Ziele (Strategic Goals), die durch 20 Kernziele (Aichi Biodiversity Targets) vertieft wurden. Die Bilanz fiel jedoch ernüchternd aus: Keines der Ziele konnte bis 2020 vollständig erreicht werden.

Um den Trend des stetig voranschreitenden Artensterbens und Lebensraumverlusts endlich zu stoppen und umzukehren, wurden 23 weltweit gültige Ziele für den Biodiversitätsschutz festgelegt. GBF beinhaltet klare und messbare globale Ziele bis 2030 und 2050 mit einheitlichen Indikatoren, welche die wichtigsten globalen Ursachen für den Verlust an Biodiversität angehen. Die internationale Staatengemeinschaft einigte sich bei der COP15 unter anderem darauf,

  • bis 2030 mindestens 30% der weltweiten Land- und Meeresflächen sowie der Binnengewässer unter effektiven Schutz zu stellen („30x30“-Ziel).  
  • 30% der geschädigten Ökosysteme an Land und im Meersollen wiederhergestellt werden. Das Mindestziel von 30 Prozent ist auch für das Einbremsen des Klimawandels bedeutend. 
  • Pestizide und Düngemittel um 50% zu  reduzieren,

  • biodiversitätsschädigende Subventionen abzubauen,

  • mehr Geld für den Schutz der Artenvielfalt zur Verfügung zu stellen und die besonders betroffenen Länder des Globalen Südens finanziell zu unterstützen,
  • Anreize für Unternehmen und Finanzinstitutionen zu setzen, Risiken und Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu überwachen und offenzulegen, die in Verbindung mit ihren Tätigkeiten, Wertschöpfungsketten und Portfolios entstehen.

Die nächste Vertragsstaatenkonferenz (COP16) wird im Herbst 2024 stattfinden.

Links

Globaler Biodiversitätsrahmen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, GBF)

Foto Europaflagge

EU-Biodiversitäts-Strategie für 2030

2020 wurde  die „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben"  von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Es ist ein umfassender Plan zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Umkehrung der Schädigung der Ökosysteme. Kernziel: „Die biologische Vielfalt Europas ist bis 2030 auf den Weg der Erholung, zum Wohle der Menschen, des Klimas und des Planeten“. Die Strategie enthält Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU. 

Links

EU Biodiversity Strategy for 2030 (European Commission) 

EU Biodiversity Strategy Dashboard (European Commission)

Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+

Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wurde am 12.12.2022 vom BMK veröffentlicht. Die Strategie greift die von der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene formulierten Zielsetzungen und Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität auf.

Ein Zehn-Punkte-Programm sieht nationale quantitative und qualitative Ziele und die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs vor. Die für die Biodiversität relevanten Sektoren werden ebenso adressiert wie erforderliche Rahmenbedingungen. Diese Ziele und die entsprechenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die biologische Vielfalt in Österreich zu schützen, die Gefährdungen aktiv anzugehen und somit weitere Verluste zu verhindern und auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Links

Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ (bmk.gv.at)

Biodiversitätsfonds (BMK)

Der Waldfonds - eine Initiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

17 Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung 

Zur Sicherung nachhaltiger Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene haben die Vereinten Nationen 17 Ziele festgelegt (Sustainable Development Goals - SDGs). Die Ziele für nachhaltige Entwicklung traten am 1. Jänner 2016 in Kraft und sollen bis 2030 erreicht werden. Ziel 15 „Leben an Land“ legt u.a. fest, dass "dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende" gesetzt werden soll.  

Links

Sustainable Development Goals (UN)

Agenda 2030 (Bundeskanzleramt)

Ziele nachhaltige Entwicklung (UNIS Wien)

globalgoals-check.at

Grafik Ziele für nachhaltige Entwicklung

Biodiversity-Clearing House Mechanism (B-CHM)

Der B-CHM ist ein globales Informationsnetzwerk zum Thema Biodiversität, das seinen Ursprung im „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ nimmt. Österreich bietet zu diesem Thema ein nationales Internetportal mit umfangreichen Inhalten an.

Links 

Informationsplattform zur biologischen Vielfalt (B-CHM)

Global Biodiversity Information Facility (GBIF)

Die internationale GBIF-Initiative stellt Daten zur weltweiten Artenvielfalt über das Internet zur Verfügung. Das österreichische GBIF-Datenportal macht ca. 6,9 Millionen Datensätze zu über 40.000 Tier- und Pflanzenarten abrufbar, die großteils in Österreich heimisch sind. 

Links

Global Biodiversity Information Facility Austria (GBIF-A)

Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing - ABS)

Der Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile ist eines der drei grundlegenden Ziele der Biodiversitätskonvention. Um diese Verpflichtungen zu konkretisieren, wurde ein völkerrechtlich bindender Vertrag, das Protokoll von Nagoya verabschiedet. 

Links

ABS-Österreich (Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich)

Endemische Arten - Arten, die nur in Österreich vorkommen

Endemiten sind aufgrund ihres kleinen Verbreitungsgebietes gegenüber Gefährdungen sehr anfällig. So kann die Zerstörung ihrer oft wenigen Vorkommen oder die drohenden Folgen der Klimaänderung rasch zum weltweiten Aussterben von Endemiten führen. Endemiten - Juwelen im Gesäuse

Neobiota - Nicht-heimische Arten

Einschleppung, Einfuhr und Ausbringung gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten sind ein international bedeutendes Thema. Gebietsfremde Arten können durch Konkurrenz, Raubdruck und Übertragung von Krankheitserregern eine Bedrohung der ursprünglichen biologischen Vielfalt darstellen. 
Neobiota in Österreich. Der Einfluss nicht-heimischer Arten auf Gene, Arten und Ökosystem

OASIS - Österreichische Artenschutz Datenbank

Ist der Distelfalter in Österreich geschützt? Ist er als gefährdete Art in den Roten Listen zu finden? Dürfen Heilkräuter gesammelt werden? Diese und ähnliche Fragen beantwortet das österreichische Artenschutz-Informationssystem.
zur Datenabfrage

Priorisierung österreichischer Tierarten und Lebensräume für Naturschutzmaßnahmen 

Zur Ableitung von Naturschutzprioritäten wurden Arten aus insgesamt 19 Tiergruppen der aktuellen Roten Listen sowie die Lebensraumtypen des Anhang 1 der FFH-Richtlinie bewertet.

Download Studie, 2014 (Zoobodat)