Nationale Berichte

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen in regelmäßigen Abständen über den Status ihrer Schutzgüter und die durchgeführten Schutzmaßnahmen berichten.  

Foto March-Thaya-Auen

Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-Richtlinie

Die FFH-Richtlinie listet in ihren Anhängen Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse auf, für welche Maßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes zu setzen sind. Die wichtigsten Maßnahmen sind die Einrichtung des Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 sowie Maßnahmen zum Schutz von Arten in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet.

Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der jeweiligen Lebensräume und Arten innerhalb ihrer Staatsgrenzen zu überwachen. Nach europaweit einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien werden die in den Anhängen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie festgelegten Schutzgüter bewertet. Die wesentlichsten Ergebnisse dieses Monitorings müssen gemeinsam mit den Informationen über die in den Natura 2000-Gebieten gesetzten Erhaltungsmaßnahmen und deren Auswirkungen alle sechs Jahre in Berichten an die Europäische Kommission vorgelegt werden.

Auf dieser Grundlage arbeitet die Kommission einen zusammenfassenden Bericht aus, der eine Bewertung der erzielten Fortschritte darstellt. Der erste umfassende Bericht wurde von Österreich 2007 an die Kommission geschickt. 

Der zweite umfassende Bericht Österreichs 2013 (Berichtsperíode 2007-2012) liegt für 74 Lebensraumtypen sowie 209 Tier- und Pflanzenarten vor. Das Umweltbundesamt hat den Bericht für die Bundesländer vorbereitet. Wichtige Grundlagen waren u. a. die Biotopkartierungen der Bundesländer, Daten der österreichischen Waldinventur und Daten der Gewässerüberwachung. 

Artikel 17-Bericht Österreich (2019)

Im österreichischen Artikel 17-Bericht 2019 (Berichtsperiode 2013-2018) sind 71 Lebensraumtypen mit 63 Bewertungen in der alpinen und 54 Bewertungen in der kontinentalen Region und 211 Arten mit 171 Bewertungen in der alpinen und 174 in der kontinentalen Region enthalten.

Die summarische Auswertung der Erhaltungszustände ergibt, dass 18 % der Lebensraumtypen und 14 % der Arten in einem günstigen Erhaltungszustand vorliegen. Im Gegensatz dazu weisen 44 % der Lebensraumtypen und 34 % der Art-Bewertungen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand auf. 35 % der Bewertungen bei den Lebensraumtypen und 48 % bei den Arten sind ungünstig-unzureichend. Jeweils 3 % der Bewertungen gelten als unbekannt.

Links

Article 17 national summary dashboards (Bericht gemäß Art. 17 der FFH-Richtline 2019: Ergebnisse der EU-Mitgliedsstaaten)

Österreichischer Bericht gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie und Monitoring gemäß Artikel 11 FFH-Richtlinie (Berichtszeitraum 2013-2018)

Downloads

Österreichischer Bericht gemäss Artikel 17 FFH-Richtlinie - Kurzfassung (2007-2012)

Foto Eisvogel

Berichtspflicht nach Artikel 12 Vogelschutzrichtlinie

Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten, einschließlich der Zugvogelarten, in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten. Neben dem Schutz soll auch die Bewirtschaftung und die Nutzung der Vögel geregelt werden.

Die Vogelschutzrichtlinie (Art. 12) schreibt die Erstellung eines Berichts über die im Rahmen der Richtlinien durchgeführten Maßnahmen vor. Der Bericht  informiert weites über Bestandsgrößen, Verbreitung und Gefährdungsursachen. Der aktuelle Status  der Schutzgüter wird bewertet, Trends werden abgeschätzt. 

Der Bericht ist alle sechs Jahre zu erstellen. Dieser ist hinsichtlich der zu berichtenden Inhalte und des Formats mit dem Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie vergleichbar.

Links

Österreichischer Bericht gemäß Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie (Berichtszeitraum 2013-2018)

Reporting under Article 12 of the Birds Directive

Status and trends of bird populations

Downloads

Ausarbeitung des österreichischen Berichts gemäß Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie (Berichtszeitraum 2008-2012)

EK 2015: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Der Zustand der Natur in der Europäischen Kommission. Bericht über den Zustand und die Trends von unter die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie fallenden Lebensraumtypen und Arten für den Zeitraum 2007–2012 gemäß Artikel 17 der Habitat-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie.