Feststellungsverfahren
Anzahl der Feststellungsverfahren
In den Jahren 2015 bis 2024 wurden in Summe 841 Feststellungsverfahren eingeleitet (Feststellungsanträge) und 860 Feststellungsbescheide von den UVP-Behörden erlassen. In diesem Zeitraum wurden im Mittel ca. 85 Feststellungsverfahren pro Jahr durchgeführt.
Das Feststellungsverfahren kann auf Antrag der Projektwerbenden, einer mitwirkenden Behörde oder des/der Umweltanwält:in, aber auch von Amts wegen eingeleitet werden. Die Abweichung der Feststellungsanträge zu den Feststellungsentscheidungen in den jeweiligen Kalenderjahren ist darauf zurückzuführen, dass Entscheidung und Beantragung in mehreren Fällen kalenderjahrüberschneidend erfolgen, sowie, dass die Möglichkeit der amtswegigen Feststellung, der Zurückziehung des Feststellungsantrages durch Antragstellende besteht.