Feststellungsverfahren

Anzahl der Feststellungsverfahren 

Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden insgesamt 859 Feststellungsverfahren beantragt und 874 Feststellungsbescheide durch die UVP-Behörden erlassen. Damit ergibt sich ein Mittel von rund 85 Feststellungsverfahren pro Jahr.

Grafik zeigt die Zahl der Feststellungsanträge und Feststellungsentscheidungen von 2016 bis 2025
Abbildung 3: Anzahl der UVP-Feststellungsverfahren 2016-2025

Das Feststellungsverfahren kann auf Antrag der Projektwerbenden, einer mitwirkenden Behörde oder des/der Umweltanwält:in, aber auch von Amts wegen eingeleitet werden.