Neue Umweltrichtlinien für Nanomaterialien

Wien, 15. April 2019

OECD Richtliniendokument von Umweltbundesamt und Universität Wien entwickelt

Für die Risikobewertung von Chemikalien in Nanoform sind neue Testmethoden und Richtlinien notwendig. Geänderte Informationsanforderungen für Nanoformen eines Stoffes wurden mittlerweile auch im Rahmen der Europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH beschlossen, um langfristig den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten. Auf OECD-Ebene entwickelt die Universität Wien unter organisatorischer Leitung des Umweltbundesamts ein neues Richtliniendokument.

Image Mensch als Spiegel der Umwelt

Das neue Richtliniendokument soll Hilfestellung bei der Bewertung möglicher Transformationsprozesse von Nanomaterialien in der Umwelt bereitstellen. Auf OECD- Ebene werden die Koordinierungsarbeiten durch das BMNT finanziert – eine Förderung dieser Aktivitäten ist Teil des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie. Der Projektentwurf hierfür wurde beim OECD-Meeting in Paris Mitte April bestätigt und offiziell in das OECD-Arbeitsprogramm für Testmethoden und Richtliniendokumente aufgenommen. Bis Ende 2021 ist geplant, einen finalen Entwurf vorzulegen.

Nanomaterialien sind gezielt im Nanometer-Maßstab hergestellte Materialien mit räumlichen Ausdehnungen im Bereich von 1 bis 100 Nanometer und damit über 1000-mal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haars. Dies können Partikel sein, wie die UV-Schutzfilter in manchen Sonnencremes, dünne Beschichtungen oder Drähte und Röhren. Gemeinsam ist ihnen, dass sie besondere und von größeren Strukturen abweichende Eigenschaften haben. Gerade die partikuläre Struktur und die abweichenden Eigenschaften erfordern Testverfahren, die sich von denen für gewöhnliche Chemikalien unterscheiden.

Nanopartikel können sich in der Umwelt umwandeln. Sie können sich auflösen, miteinander oder mit anderen Partikeln agglomerieren oder neue, anders zusammengesetzte Partikel bilden. Diese neu gebildeten Partikel haben oft andere Eigenschaften und können weniger oder stärker toxisch wirken. Finden diese Umwandlungsprozesse statt, müssen Verfahren zur Bewertung des potentiellen Risikos diese neuen, umgewandelten Partikel mit berücksichtigen.

 

Kontakt

Sabine Enzinger, Pressestelle Umweltbundesamt, T +43 664 9668627, sabine.enzinger@umweltbundesamt.at

Paulina Parvanov, BA MA, Pressebüro Universität Wien, T +43-1-4277-175 40, paulina.parvanov@univie.ac.at

 

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