Rechtsmittelverfahren 2016 - 2025
Dauer der Rechtsmittelverfahren zwischen 2016 und 2025
Im Zeitraum 2016 bis 2025 betrug die anhand des Medians ermittelte Dauer von Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) 4,2 Monate bei Feststellungsverfahren und 11,8 Monate bei Genehmigungsverfahren (siehe Abbildung 10).
Unter oder über dem Mittel liegende Verfahrensdauern für Rechtsmittelverfahren sind sowohl bei Feststellungsverfahren als auch bei Genehmigungsverfahren zu gleichen Teilen in den letzten 10 Jahren verteilt.
Die über dem Median liegende Dauer bei Rechtsmittelverfahren ist - wie auch in den Behördenverfahren - dem besonderen Umfang oder der Komplexität mancher Vorhaben geschuldet. Beispiele sind die UVP-Genehmigungsverfahren S 8 Marchfeld Schnellstraße, Windpark Gnadendorf-Stronsdorf, Spange Seestadt Aspern oder die Feststellungsverfahren Baurestmassendeponie Fisching, Fahrstreifenzulegung der A 22 Donauufer Autobahn oder Sicherheitsausbau der S37 Klagenfurter Schnellstraße im Abschnitt ASt. St.Veit/Nord bis ASt. St.Veit/Süd. Teilweise sind Verzögerungen auch durch die Corona-Pandemie entstanden.
