Fortschritt bei der Altlastensanierung

Wien, 28. Februar 2022

Jahresbericht des Umweltbundesamts zu Verdachtsflächen, Altablagerungen und Altstandorten in Österreich

Stillgelegte Industrie- und Gewerbegebiete, auf denen vor 1989 umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffen zum Einsatz kamen (Altstandorte), können heute noch mit Schadstoffen belastet sein. Das gilt auch für Standorte, auf denen Abfälle entsorgt wurden (Altablagerungen) wie ehemalige Deponien oder Müllablagerungsflächen.

Image kontaminierter Standort

In Österreich sind mit Stand vom 1. Jänner 2022 insgesamt 69.891 solcher Altstandorte und Altablagerungen bekannt. Altstandorte sind bereits weitgehend erfasst, für Altablagerungen wird die Liste in den nächsten Jahren sukzessive vervollständigt. Der größte Teil dieser Altablagerungen und Altstandorte stellt keine erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen dar. Nur rund 2-3% der Standorte sind Altlasten.

Von Altablagerungen und -standorten zu Altlasten

Altablagerungen und Altstandorte werden gemäß Altlastensanierungsgesetz stufenweise bearbeitet: Erstabschätzung, Klassifizierung als Verdachtsfläche, Voruntersuchung, Gefährdungseinschätzung und Beurteilung der Umweltgefährdung. Wenn sich der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung durch Untersuchungen bestätigt, wird die Fläche in den Altlastenatlas eingetragen. Mit 1. Jänner 2022 sind 331 Altlasten bekannt, davon sind 185 saniert oder gesichert, bei weiteren 50 Altlasten sind Sanierungsmaßnahmen in Durchführung. Im Jahr 2021 wurden zehn neue Altlasten ausgewiesen, neun Altlasten konnten als saniert oder gesichert beurteilt werden. Im Verdachtsflächenkataster sind mit Stand 1. Jänner 2022 insgesamt 1.590 Flächen eingetragen. Verdachtsflächen sind abgrenzbare Bereiche von Altablagerungen und Altstandorten, von denen aufgrund früherer Nutzungsformen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Download Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas

Altlastensanierungsgesetz

Grundlage für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten sowie für die Finanzierung notwendiger Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ist das Altlastensanierungsgesetz. Untersuchungen von Verdachtsflächen werden auf Veranlassung des Klimaschutzministeriums von den Ämtern der Landesregierungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden vom Umweltbundesamt hinsichtlich der Umweltgefährdung beurteilt.

Im Report Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas geben die Expert:innen des Umweltbundesamts jährlich einen Überblick über den Bearbeitungsstatus der erfassten Flächen und über die Fortschritte bei der Sanierung von Altlasten in den Bundesländern.

Alle Fakten auf einen Klick

Auf www.altlasten.gv.at finden Userinnen und User alle Informationen zu Altlasten und Verdachtsflächen in Österreich. Die Website bietet ausführliche Informationen, eine Online-Abfrage zu Eintragungen im Verdachtsflächenkataster sowie Informationen zu rechtlichen Grundlagen und der Finanzierung der Altlastensanierung.