Dokumentation Objektive Schätzung für SO2

Beurteilung der Belastung in Hinblick auf die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit in der Zone AT_08

Die SO2-Belastung weist in der Zone AT_08 (Vorarlberg) seit 1990 einen abnehmenden Trend auf, wie die folgende Tabelle zeigt. Sie lag seit 1994 unter der unteren Beurteilungsschwelle gemäß Anhang II A 1. der Luftqualitäts-Richtlinie (50 µg/m³ als 24-Stundenmittelwert). Einstundenmittelwerte über 200 µg/m³ wurden nie beobachtet.

 Kontin. SO2-MessungPassivsammler
 max MW1max TMWJMWWMWJMW
199016069,2   
199113070,815,922,3 
199217564,213,717,8 
199310563,314,115,7 
1994601910,313,3 
19955029,810,610,3 
19966527,711,713,1 
19975728,31112,8 
19987120,15,38,3 
19996516,25,38 
200065,521,94,46,8 
20016412,54,64,9 
20024013,82,85,3 
20034713,233,2 
200438,613,34,25,5 
200546,213,133,9 
200621,911,93,34,6 
200724,89,72,93,7 
200817,411,634,5 
200917,88,52,73,2 
201017,27,934,2 
201113,75,422,9 
201285,1 2,1 
2013     
2014    1
2015    0,6
2016    0,6
 

In der Zone AT_08 erfolgt die Messung der SO2-Belastung seit 2014 ausschließlich mit Passivsammlern. Diese Messmethode erlaubt keine Beurteilung von Einstunden- oder Tagesmittelwerten.

In Hinblick auf die Entwicklung der SO2-Belastung in den letzten Jahrzehnten wird davon ausgegangen, dass die SO2-Belastung in der Zone AT_08 weiterhin unter der unteren Beurteilungsschwelle liegt.

Zur Beobachtung des weiteren Trends wird die Messung mittels Passivsammlern in der größten Stadt  der Zone AT_08 (Dornbirn, Station AT80807) weitergeführt.

Beurteilung der Belastung in Hinblick auf die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in den Zonen AT_05, AT_06 und AT_08

In den Großstädten der Zonen AT_05 (Salzburg), AT_07 (Tirol) und AT_08 (Vorarlberg) liegt die SO2-Belastung seit den Neunzigerjahren deutlich unter den kritischen Werten zum Schutz der Vegetation.

Nachdem die in den Großstädten gemessene SO2-Belastung jedenfalls über jener im ländlichen Raum liegt, wird in den Zonen AT_05, AT_07 und AT_08 auf SO2-Messstellen, welche die Lageanforderungen gemäß Anhang III B 2. der Luftqualitäts-Richtlinie für Messstellen zum Schutz der Vegetation und der natürlichen Ökosysteme erfüllen, verzichtet.

Für die Beurteilung der Belastung in Hinblick auf die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation (Jahresmittelwert und Wintermittelwert: 20 µg/m³) werden daher die in den Städten gelegenen Messstellen herangezogen, welche die Feststellung erlauben, dass die SO2-Belastung im gesamten Gebiet dieser Zonen unter der unteren Beurteilungsschwelle liegt.