Oberflächengewässer

EU-Wasserrahmenrichtlinie Oberflächengewässer

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für Oberflächengewässer

Die Wasserrahmenrichtlinie zielt darauf ab, einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen. Ziel ist eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung aller Gewässer. Dies gilt auch für jene Landökosysteme und Feuchtgebiete, die direkt von den Gewässern abhängig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Fristerstreckung der Zielerreichung bis 2027. Diese muss im nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan ausreichend dargelegt und erläutert werden.

Für den Bereich Oberflächengewässer sind folgende Grundsätze der WRRL anzuführen:

Ökologische Ausrichtung

Im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht nutzungsorientiert, sondern ökologisch ausgerichtet: Im Mittelpunkt steht das Anliegen, den Lebensraum für gewässertypspezifische Lebensgemeinschaften wiederherzustellen bzw. zu erhalten.

Flächendeckender Ansatz

Die Richtlinie beschränkt sich nicht nur auf die größeren Gewässer, sondern gilt flächendeckend für alle Gewässer in der EU.

Einzugsgebietsbezogener Ansatz

Gewässer werden im Kontext mit den entsprechenden Einzugsgebieten gesehen, was insbesondere für die Harmonisierung der Arbeiten zur Erstellung gewässertypspezifischer Leitbildzönosen und für die Erarbeitung von Managementplänen von Relevanz ist. Österreich hat Anteil an drei Haupteinzugsgebieten (Donau, Rhein, Elbe), die in Teileinzugsgebiete unterteilt werden können.

Gewässertypbezogener Ansatz

Fließgewässer, stehende Gewässer, Übergangsgewässer und Küstengewässer sind entsprechend der im Anhang II der WRRL angeführten Kriterien zu charakterisieren und Gewässertypen zuzuordnen. Bei Fließgewässern beispielsweise ist die Verwendung der folgenden Kriterien verpflichtend: Ökoregion, Höhenlage, Einzugsgebietsgröße, Geologie. Daneben können auch noch andere Kriterien, wie z.B. Abflussregime und Flussordnungszahl, einbezogen werden.

Bioindikation

Der Schwerpunkt bei der Bewertung des ökologischen Zustands der Gewässer liegt auf der Untersuchung der aquatischen Lebensgemeinschaften; bei Flüssen beispielsweise sind Phytobenthos, Makrophyten, Makrozoobenthos und Fische zu untersuchen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Vergleiches des Status quo mit einem gewässertypspezifischen Referenzzustand, der dem weitgehend natürlichen Gewässerzustand mit höchstens geringfügigen Beeinträchtigungen entspricht.

Bewertung des ökologischen Zustandes

Der ökologische Zustand wird anhand eines fünfstufigen Klassifizierungsschemas bewertet. Klasse I (sehr guter ökologischer Zustand) stellt den gewässertypspezifischen Referenzzustand dar, Klasse II (guter ökologischer Zustand) die zumindest zu erreichende Qualitätsvorgabe.

Der Prozess der Bewertunghat folgende Schritte zu umfassen:

  • Typisierung der Gewässer gemäß Anhang II der WRRL,
  • Definition gewässertypspezifischer Referenzzustände (hinsichtlich biologischer, hydrologischer, morphologischer und chemisch/physikalischer Komponenten),
  • Erhebung des Ist-Zustandes der biologischen Komponenten,
  • Vergleich dieses Zustandes mit dem Referenzzustand,
  • Feststellung allfälliger Abweichungen und Bewertung des ökologischen Zustandes gemäß dem Anhang V der WRRL.
    Qualitätsziele und Maßnahmenprogramm
    Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 sind Umweltziele und ein Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung festgelegt. Eine genaue Festlegung der Qualitätsziele für Oberflächengewässer erfolgte in den Qualitätszielverordnungen
  • Chemie OberflächengewässerQZV Chemie OG; BGBl. II Nr. 96/2006 und
  • Ökologie Oberflächengewässer QZV Ökologie OG, BGBL II Nr.99/2010 und Nr.461/2010.

3. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan

Textdokument                     

Wasserkörpertabellen

Karten                                         

Hintergrunddokumente 

Das Umweltbundesamt erarbeitet Fachgrundlagen zur Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne.